22. Dezember 1863

Schießen in der Neujahrsnacht

Betreff: Das Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht, sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung in derselben.
Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Das in dem nachstehenden Abdruck des Art. 169 des Polizeistrafgesetzes enthaltene Verbot wollen Sie wegen der bevorstehenden Neujahrsnacht mittelst öffentlicher Bekanntmachung in sämtlichen Bürgermeisterei-Gemeinden wiederholt einschärfen und die gehörige Handhabung desselben überwachen, zu welchem Behufe Sie die gewöhnliche Nachtwache durch Sicherheitswache zu verstärken haben.

Gegen die Erstreckung der Feierabendstunde in der Neujahrsnacht finden wir nichts zu erinnern, jedoch in der Voraussetzung, daß mit dieser Erlaubnis kein Mißbrauch getrieben, daß vielmehr Ruhe und Ordnung auf den Straßen, sowie in den Wirtshäusern erhalten werde.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
22. Dezember 1863

Gebäudeversicherung

Betreff: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuergefahr und die Vergütung der Brandschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Atzenhain, Beltershain, Flensungen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Harbach, Klein-Eichen, Lehnheim, Lindenstruth, Lumda, Merlau, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Weickartshain und Weitershain.

Wir sehen uns veranlaßt, die Erledigung der Verfügung vom 7. d. M. in Erinnerung zu bringen.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
11. Dezember 1863

Landpostbotenwesen

Betreff: Die Einrichtung des Landpostbotenwesens, hier die Regulierung von Aversionalsummen für die Sendungen der Gemeinden und Corporationen.
Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien ... Klein-Eichen .... An sofortige Erledigung der Ihnen in rubriecirtem Betreff unterm 22. Oktober l. J. gewordenen Auflage werden Sie hiermit erinnert.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
13. November 1863

Ausstände

Aus einem Verzeichnis der in den Gemeinden des Kreises Grünberg für 1862 liquidierten Ausstände geht hervor, das Klein-Eichen in den Jahren 1861 und 1862 gegenüber dem Kreis keine Schulden mehr hatte.

Dagegen wird die Gemeinde Klein-Eichen im Anzeigeblatt nochmals daran erinnert die Vertilgung von landwirtschaftlich schädlicher Pflanzen im Sinne der Verfügung vom 11. September l. J. zu erledigen.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
30. Oktober 1863

Waisenhausgelder

Verzeichnis über die vom 1. September 1862 bis dahin 1863 im Kreise Grünberg eingegangenen Waisenhausgelder.

11) Groß-Eichen - 15 kr., 14) Ilsdorf - 12 kr., 16) Klein-Eichen - 9 kr.,
33) Stockhausen - 0 kr., 35) Weickartshain - 59 kr.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
23. Oktober 1863

Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf unsere Anschreiben vom 9. Februar und 6. September 1853 empfehlen wir Ihnen, unter Mitwirkung der Bezirksbauaufseher, dafür besorgt zu sein, daß bei der gegenwertigen nassen Witterung und noch vor Eintritt des Winters, eine Ueberdeckung der Steinbahnen auf den Ortsstraßen und Vicinalwegen an den hierzu geeigneten Stellen ungesäumt stattfinde.

Wir sprechen hierbei die Erwartung aus, daß Sie dieser wichtigen Angelegenheit Ihre volle Aufmerksamkeit widmen und stets darauf bedacht sein werden, daß durch eine rechtzeitige mit geringen Kosten verbundene Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege Ihren Gemeinden größere Ausgaben, welche eine Vernachlässigung in dieser Beziehung veranlassen würde, erspart werden.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
05. Oktober 1863

Bekanntmachung

Freitag den 15. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, sollen nachbezeichnete Arbeiten in der Wohnung des Großherzoglichen Bürgermeisters Zimmer zu Klein-Eichen an die Wenigstnehmenden vergeben werden, als:

1) Steinlieferung und Aufsetzen - 27 fl., 2) Steinschlagen - 68 fl., 3) Sonstige Handarbeiten - 18 fl.
Klein-Eichen, den 5. Oktober 1863, Wagner - Bezirks-Bauaufseher

(Anzeigeblatt Kreis Grünberg)

 
29. September 1863

Auswanderer

Die Beweggründe, welche zum Aufgeben der Heimat veranlassen, können sehr verschiedene sein - religiöse, politische, ökonomische. Während die beiden ersten in früherer Zeit mächtige Triebfedern waren, ist im 19./20. Jhdt. bis in die Jetztzeit fast ausschließlich der Wunsch nach Verbesserung der wirtschlichen Verhältnisse maßgebend. Eine länger dauernde Notlage kann ganze Scharen von Auswanderern über die Grenze treiben. Der wirtschliche Aufschwung der nordamerikanischen Union (USA) übte eine starke Anziehungskraft aus.
Vor dem 1. Weltkrieg war die Auswanderung in den Kulturländern freigegeben. Der Grundsatz der Auswanderungsfreiheit wurde im Deutschen Reich durch Gesetz ausdrücklich anerkannt. Aktiven Militärpersonen war jedoch die Entlassung aus dem Reichsverband zu versagen. Heimliche Auswanderung bedrohte das Reichsstrafgesetzbuch mit Strafe.

Hunderte von Menschen verließen auch die Dörfer der heimischen Region. Marie Herber, Queckborn erstellte dazu umfangreiche Listen für die Zeit in den Jahren 1853 bis 1878. Danach sind jedoch aus Klein-Eichen nur vier Personen ausgewandert. Dies waren Heinrich Felsing 1863, Wilhelm Felsing 1868, Heinrich Orth 1868 und Katharina Orth 1869 (1859?).
Im Familienbuch Groß-Eichen/Klein-Eichen lässt sich leider kein Heinrich Felsing feststellen der in dieser Zeit hier geboren wäre und unbekannt verblieben sei. Nur wenn derjenige wieder zurückgekommen wäre, gäbe es einen Heinrich Felsing der 1834 hier geboren aber auch 1898 in Klein-Eichen verstorben wäre. Dagegen sind ein Wilhelm Felsing (*1842), Heinrich Orth (*1841) und ganz sicher Katharina Orth (*1832) im Familienbuch als mögliche Auswanderer festzustellen.

Wenn ein Ausreisewilliger einen Antrag auf Auswanderung stellte, wurde dieser in den Zeitungen veröffentlicht, damit eventuelle Gläubiger ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend machen konnten. Im Anzeigeblatt des Kreises Grünberg erschien am Dienstag, den 29. September 1863 eben eine solche Anzeige. Verfasst von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Klein-Eichen (Bürgermeister Zimmer) hieß es, dass Heinrich Felsing eine Reise nach Australien unternehmen will. Alle Forderungen oder Ansprüche an denselben seien anzumelden.

 Mit den englischen Regierungs-Postbooten konnte man in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Liverpool am 5. eines jeden Monats in 65 Tagen Seereise nach Melbourne reisen. Die Überfahrtspreise für Erwachsene betrugen 220 Gulden, für Kinder die Hälfte bei vollständiger Verköstigung. Auf anderen Schiffen kostete die Passage 184 Gulden für Erwachsene und 93 Gulden für Kinder ebenfalls bei ganzer Verköstigung.
Leute, die ihre Reisekosten nicht völlig bezahlen konnten oder wollten, wurden auch befördert. Der Restbetrag brauchte erst nach dem ersten Verdienst in Australien bezahlt werden.
Bevorzugt als Einwanderer waren Verheiratete ohne Kinder, oder mit Söhnen über 14 Jahren, ledige Männer aus dem Bauernstand sowie Schmiede, Schlosser, Maurer, Zimmerleute, Schreiner und Tüncher.
Für Oberhessen war die Auswanderung zu den Antipoden von geringer Bedeutung.

(GenWiki/Anzeigenblatt Kreis Grünberg, 29. Sep. 1863/Woher sie kamen …)

Fotos

 
27. Juli 1863

Bekanntmachung

Indem wir die über das in dem verflossenen Jahr erzielte Erndteergebniß auf den von den Gemeinden selbst bewirtschafteten Grundstücken aufgestellte Übersicht durch den Abdruck, gleichweise in den früheren Jahren, veröffentlicht, sprechen wir die Erwartung aus, daß auch für die Folge die Gemeindevorstände darauf bedacht sein werden, durch Verbesserung des Gemeindegeländes und Cultivierung von wüst liegenden Flächen, die immerhin, wenn auch vereinzelt, in verschiedenen Gemarkungen vorhanden sind, das Gemeinde-Vermögen zu vergrößern und Einnahmen zu verschaffen, welche zu anderen Zwecken verwendet werden können.

Zur Erläuterung der bei einzelnen Gemeinden im Verhältniß zu früheren Jahren weit geringer angegebenen Einnahmen machen wir darauf aufmerksam, daß dies in der Regel dem Umstand zuzuschreiben ist, daß von diesen in Selbstbewirtschaftung befindlichen Grundstücken inzwischen zum Zweck einer nachhaltigeren Bebauung verpachtet worden sind und bringen wir daher das im vorigen Jahr bei solchen Verpachtungen erzielte Ergebnis durch weiter folgenden Abdruck zur öffentlichen Kenntniß.

Ernteertrag vom Jahr 1862 auf den von den Gemeinden des Kreises Grünberg selbst bewirtschafteten Grundstücken.

Für die Gemeinde Klein-Eichen beträgt die Ausgestellte Morgenzahl im Ganzen 6. Hier wurde nur Hafer angebaut. Dagegen kein Waizen, kein Korn und keine Kartoffeln. Der Ertrag pro Morgen für den Hafer betrug 1 Fuder (Volumen- oder Hohlmaß). Die Ausstellungs- und Erndtekosten pro Morgen betrugen 11 fl. und 54 kr. Der Erlös pro Morgen ergab 128 fl. 42 kr. im Ganzen. Der Reinertrag belief sich auf 57 fl. 18 kr.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
10. Juli 1863

Tarif

Über die Gebühren der Orts- und Polizeidiener, sowie der Ausscheller in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bei Bekanntmachungen und Versteigerungen in herrschaftlichen Angelegenheiten. Die Orts- und Polizeidiener, sowie die Ausscheller in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen haben in herrschaftlichen Angelegenheiten als Gebühr zu beziehen:

Für Bekanntmachungen durch die Schelle: in den Gemeinden über 5000 Seelen80 kr., in den Gemeinden von über 1000 bis zu 5000 Seelen 20 kr., in den Gemeinden von über 500 bis zu 1000 Seelen 15 kr., in den Gemeinden bis zu 500 Seelen 10 kr.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
7. Juli 1863

Erinnerung

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beltershain, Flensungen, Göbelnrod, Klein-Eichen, Lindenstruth, Lumda, Merlau, Odenhausen, Saasen und Weickartshain. Sie werden an sofortige Erledigung der Verfügung vom 16. v. M. erinnert.

Dabei geht es um die Mittheilung des alljährlichvon den Kreisveterinärärzten zu erstattenden Berichte über den Zustand des Faselwesens.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
12. Juni 1863

Musterung

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach erhaltener Mittheilung des Großherzoglichen Civil-Rekrutirungs-Commissärs für die Provinz Oberhessen wird die Musterung und Losziehung des Jahres 1863, sowie die Prüfung der Einsteher, im Kreise Grünberg den 25., 26. und 27. Juni l. J. in Grünberg vorgenommen und es sollen gemustert werden:

Donnerstag den 25. Juni l. J. die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Allertshausen, Atzenhain, Beltershain, Bernsfeld, Climbach, Ermenrod, Flensungen, Geilshausen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Harbach, Ilsdorf, Kesselbach, Kirschgarten, Klein-Eichen, Lauter, Lehnheim, Lindenstruth, Londorf, Lumda und Merlau. Die Losziehung findet Samstag den 27. Juni l. J. statt.

... wird zu jedem Tage nach beendigter Musterung das Erkenntnis der Arzte über die von den Militärpflichtigenangegebenen Fehler diesen bekannt gemacht, wobei ebenfalls die Gegenwart des betreffenden GroßherzoglichenBürgermeisters erforderlich ist, damit sie die nötigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
29. Mai 1863

Lehrerconferenz

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Grünberg an sämtliche evangelische Lehrer des Kreises. Zu der Statutenmäßig auf den 1. Juni fallenden Conferenz laden wir Sie hiermit freundlichst ein.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
22. Mai 1863

Bekanntmachung

Bei den im Laufe dieses Jahres vorgenommenen Ergänzungswahlen ist auch der Bezirksrath für den Kreis Grünberg gewählt worden. Von den Wahldistrikten Grünberg, Lehnheim, Nieder-Ohmen, Ober-Ohmen, Ruppertenrod, Großen-Eichen, Bernsfeld, Odenhausen, Londorf, Reinhardshain und Harbach wurde im Distrikt Großen-Eichen Großherzoglicher Bürgermeister Herr Zimmer zu Klein-Eichen gewählt.

Von den 24 wegen Grundbesitzes Höchstbesteuerten wurden gewählt: Großherzoglicher Rentamtmann Herr Lyncker zu Grünberg, Freiherrlich von Rabenau'scher Rentmeister Herr Engel von Londorf, Herr Apotheker Georg Stammler zu Grünberg.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
31. März 1863

Spenden für Wetterbeschädigte

In einem Verzeichnis über die für die Wetterbeschädugten der Gemeinden Wolf, Büches, Düdelsheim, Lindheim, Hainchen, Illnhausen, Rohrbach und Aulen-Diebach, im Kreise Büdingen, eingegangenen Collecten, werden die Geldbeträge im Anzeigenblatt veröffentlicht.

Zusammen spendeten die 37 Gemeinden des Kreises Grünberg 133 fl. (Gulden) und 30 kr. (Kreuzer). Aus Ober-Ohmen kommt dabei der größte Betrag mit 11 fl. und 11 kr..Groß-Eichen spendet 7 fl., und Londorf 6 fl.. Die kleinsten Beträge kommen aus Kirschgarten mit 51 kr. und Klein-Eichen mit 12 kr.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
24. März 1863

Bekanntmachung

Aus einer Bekanntmachung im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg geht der Überwinterungsbestand der Bienen in den Gemeinden des Kreises Grünberg in 1862/63 hervor. Daraus kann man erfahren, daß von 37 Gemeinden des Kreises lediglich in Kesselbach und Klein-Eichen es keinen Bienenbestand gibt. Andere umliegende Dörfer wie z. B. Groß-Eichen hat 19 Strohkörbe (Bienenstöcke), Ilsdorf 10, Stockhausen 3 und Weickartshain hat 6 Strohkörbe. Dies gibt das Großherzogliches Kreisamt Grünberg bekannt.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
10. März 1863

Wiesengang

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg veröffentlicht am 10. März 1863 im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg eine Mitteilung an die Großherzoglichen Bürgermeistereien: Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreibung vom [...] beauftragen wir Sie, sofort unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter den in der Wiesenpolizeiordnung vorgeschriebenen Wiesengang mit dem Wiesenvorstande vorzunehmen und bis längstens zum 25. l. M. die über das Ergebniß aufzunehmenden Protokolle an uns einzusenden.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Vornahme dieses Geschäfts mit Sorgfalt zu verfahren, insbesondere auf vollständige Entfernung des Gestrüpps, Gesträuchs, der Maulwurfhügel und den Zustand der Be- und Entwässerungsgraben zu achten und sich in den einzusendenden Protokollen genau über den Bestand eines jeden einzelnen Wiesendistrikts und weiter darüber auszusprechen:

1) welche Mängel sich vorgefunden, und welche Anordnungen zu deren Abstellung beantragt werden,
2) ob die im vorigen Herbste angeordneten Arbeiten sämmtlich hergestellt sind.

Insbesondere machen wir Sie weiter auch darauf aufmerksam, daß Sie Ihr Augenmerk auch darauf zu richten haben, ob sich Herbstzeitlosen in diesen Wiesen vorfinden. Sollten solche schädliche Pflanzen vorhanden sein, so ermächtigen wir Sie, die betreffenden Wiesenbesitzer zu deren sofortigen Entfernung bei Meidung der im Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung bestimmten Strafe aufzufordern. Daß dies geschehen, werden Sie sodann in den einzusendenden Protokollen mit dem Bemerken beurkunden, ob die Eigenthümer Folge geleistet haben, oder wer etwa nicht, damit wir die Bestrafung der Säumigen zu veranlassen in der Lage sind.

Schließlich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie den obigen Termin strenge einhalten, damit die vorgefundenen Mängel rechtzeitig und ohne Nachtheil für den Graswuchs beseitigt werden können.

Großherzogliches Kreisamt Grünberg. Gräff.

Fotos

 
03. März 1863

Grundbücher

Im Anzeigeblatt des Kreises Grünberg erschien am 3. März 1863 folgende Bekanntmachung.

(Die Behördensprache hat den Ruf verquast, umständlich und für die meisten unverständlich zu sein. Das kann man hier nachlesen. Und bis heute ist es nicht zu substanziellen Verbesserungen gekommen.
Welcher Landwirt aus Klein-Eichen hat dies verstanden?)

Bekanntmachung,
die Beweiskraft der auf Parcellenvermessung beruhenden Grundbücher in der Provinz Oberhessen betreffend.

Nachdem die zehnjährige Frist, wie sie in dem die Erwerbung des Grundeigenthums betreffenden Gesetze vom 21. Februar 1852 Art. 36 bestimmt worden, durch das in rubriciertem Betreff erlassene Gesetz vom 30. December v. J. für alle vor Beginn des Jahres 1855 legalisierten Grundbücher bis zum 1. Januar 1865 erstreckt ist, wird das nachstehende Verzeichnis derjenigen Gemarkungen, in welchen vor Beginn des Jahres 1855 innerhalb der Provinz Oberhessen auf Parcellenvermessung beruhende Grundbücher legalisiert sind, öffentlich bekannt gemacht.

Zugleich wird unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12. August v. J. in Erinnerung gebracht: daß die aus jenen Grundbüchern und aus den dazu gehörigen Karten hervorgehenden Angaben über Lage, Größe und Begrenzung der einzelnen Grundstücke vom Anfange des Jahres 1865 an unbedingt als richtig gelten, wenn nicht vorher von der im angeführten Art. 36 ausgedrückten Befugniß, diese Angaben bei Gericht anzufechten, Gebrauch gemacht wird.

Diejenigen, welche zufolge dieser Befugniß in dem Falle sind, eine Angabe in jenen Grundbüchern und Karten bezüglich der Lage, Größe und Begrenzung ihrer Grundstücke als unrichtig anzufechten, haben sonach ihre desfalligen Ansprüche durch rechtzeitige Erhebung einer Klage bei dem zuständigen Gerichte zu verfolgen und im Falle einer zu ihren Gunsten erfolgenden Entscheidung, auf Grund derselben eine Berechtigung der betreffenden Angaben im Grundbuche und in der dazu gehörigen Karte zu erwirken, um so gewisser als im Versäumungsfalle eine nach Ablauf des Jahres 1864 zu gedachtem Zweck erhobene Klage als gesetzlich unzulässig abgewiesen werden müsste.
Darmstadt, am 28. Januar 1863. Großherzogliches Ministerium der Justiz

Die Gemarkungen, deren Grundbücher auf Parcellenvermessung beruhen und vor dem Jahre 1855 legalisiert sind, auf welche also die vorstehende Bekanntmachung Anwendung findet, sind folgende:

1) im Kreise Grünberg die Gemarkungen von Grünberg und Klein-Eichen.
2) von den Gemarkungen, welche an den Kreis Grünberg angerenzen, die Gemarkungen von Wetterfeld, Münster und Beuern.
Grünberg, den 20. Februar 1863. Großherzogliches Kreisamt Grünberg.

Fotos

 
22. Februar 1863

Ergänzung der Feldtruppen

Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1863 fotdert das Kreisamt Grünberg die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf, innerhalb von 3 Tagen die Verfügung vom 4. d. M. zu erledigen. Dies gilt für die Ortschaften Beltershain, Flensungen, Göbelnrod, Ilsdorf, Klein-Eichen, Lehnheim, Lindenstruth, Lumda, Saasen, Stangenrod, Weickartshain und Zeilbach.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
18. Februar 1863

Amerikanisches Erdöl

Bekanntgabe eines Erlasses polizeilicher Vorschriften an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Grünberg. Bei der großen Verbreitung, welches das amerikanische Erdöl (Petroleum) in neuerer Zeit als Beleuchtungsmittel gefunden hat, sehen wir uns veranlasst, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Erdöl zu Folge Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Inneren, zu denjenigen brennbaren Stoffen zu zählrn ist, welche das Polizeistrafgesetzbuch im Auge hat und das somit bezüglich der Aufbewahrung desselben die Bestimmung Anwendung findet. Das Kreisamt beauftragt die Großherzoglichen Bürgermeistereien eine strenge Aufsicht namentlich bei den Kaufleuten zu handhaben, welches dieses Beleuchtungsmittel als Handelsartikel führen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
17. Dezember 1862

Formular für die Hebammen

Einer Mittheilung Großherzoglichen Medicinalamts Grünberg zu Folge, haben die Hebammen für die Folge Tagebücher nach einem vorgeschriebenen Formular zu führen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien sind beauftragt, für die Gemeindehebammen diese Tagebücher sofort anzuschaffen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
17. Dezember 1862

Erinnerung des Kreisamtes

Das Großherzogliche Kreisamt in Grünberg erinnert die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Klein-Eichen, Ober-Ohmen, Queckborn und Ruppertenrod an die Erledigung der Verfügung vom 4. November zur Musterung des Jahres 1863.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
16. Dezember 1862

Erledigung der Verfügungen

Im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg fordert das Großherzogliche Kreisamt von den Gemeinden die Erledigungen der Verfügungen über die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege, sowie die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche innerhalb von drei Tagen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
21. Oktober 1862

Waisenhausgelder

Die im Kreis Grünberg bis zum 1. September eingegangenen Waisenhausgelder wurden veröffentlicht. Danach kam in Klein-Eichen kein Geld zusammen. Dies betrifft aber auch mehrere andere Gemeinden.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
06. Oktober 1862

Auszeichnung der Bullen

Gelegentlich der heutigen Versammlung des landw. Bezirksvereins Grünberg wurden von den gewählten Sachverständigen die aus dem Kreise Grünberg vorgeführten Bullen untersucht und ein Gutachten über dieselben abgegeben.

Es wurden im Ganzen 37 Stück Fasselochsen vorgeführt und erhielten von diesen 5 das Prädicat sehr gut, 14 das Prädicat gut und 18 das Prädicat brauchbar. In dieser letzten Klasse taucht auch Konrad Hoffmann aus Klein-Eichen mit seinem Bullen auf. Allerdings erhielt er hier keine Prämie.

Konrad Hoffmann bewirtschaftet einen kleinen Hof in der Groß-Eichener Straße (heute: Lardenbacher Str.) in Klein-Eichen. Er wurde 1821 in Höckersdorf geboren (hierher stammte seine Mutter). Konrad ist mit Anna Margarethe Fuchs (Wohnfeld) verheiratet. Beider Sohn Christian wird mal Bürgermeister von Klein-Eichen werden.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
24. September 1862

Ausstände der Gemeinden

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg teilt den Großherzoglichen Bürgermeistereien mit, welche Ausstände am Ende des Rechnungsjahres 1861 vorhanden sind. Nach einer Liste über die von den Gemeinden liquidierten Beträge, hat Klein-Eichen entweder keine Ausstände, oder noch gar nichts bezahlt. Für Stockhausen etwa wird ein Betrag von 8 fl. und 30 kr. genannt. Weickartshain wird mit 27 fl. und 28 kr. zum Ende des Jahres 1861 aufgeführt.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
23. Juni 1862

Heugras-Versteigerung

Am Freitag, den 4. Juli, vormittags 10 Uhr, soll dass diesjährige Heugras von den Gemeinde-Wiesen zu Großen-Eichen versteigert werden. Der Anfang ist am Wege von Großen-Eichen nach Klein-Eichen, resp. von Klein-Eichen nach Großen-Eichen.

Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Eichen, Müller

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
21. Juni 1862

Heugras-Versteigerung

Pfarrer Paul aus Groß-Eichenläßt Montags den 30. Juni, Morgens um 9 Uhr, das Heugras von 15 Morgen sehr guten Pfarrwiesen versteigern. Zahlungsfrist bis Martini 1862.

Später: Die Versteigerung des Heugrases von den Pfarrwiesen zu Großen-Eichen wird bis auf Weiteres verschoben.

Großen-Eichen, Paul, Pfarrer

 
03. Mai 1862

Musterung der Militärpflichtigen

Nach erhaltener Mitteilung des Großherzoglichen Civil-Rekrutierungs-Commissärs für die Provinz Oberhessen wird die Musterung und Loosziehung des Jahres 1862, sowie die Prüfung der Einsteher, im Kreise Grünberg am Dienstag den 10. Juni für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Allershausen, Atzenhain, Beltershain, Bernsfeld, Climbach, Ermenrod, Flensungen, Geilshausen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Harbach, Ilsdorf, Kesselbach, Kirschgarten, Klein-Eichen, Lauter, Lehnheim, Lindenstruth, Londorf und Lumda sein.

Die Militärpflichtigen sollen auf dem Musterungs- und Loosziehungstag, Morgens halb acht Uhr, pünktlich in dem Musterungslocal sich einfinden. (Lardenbach wird hier nicht genannt, weil der Ort zur damaligen Zeit dem Kreis Schotten angehörte).

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
30. Januar 1862

Erndteertrag

Bekanntmachung über das im verflossenen Jahr erzielte Erndteergebnis auf den von den Gemeinden selbst bewirtschafteten Grundstücken. Im Ganzen wurden in Klein-Eichen 6 Morgen mit Hafer bewirtschaftet. (Ein Hessischer Morgen sind gleich 2500 m²). Die Ausstellungs- und Erndtekosten für diese Fläche betrug 12 fl. Der Erlös pro Morgen betrug 90 fl. Die Ausstellungs- und Erndtekosten im Ganzen betrugen 72 fl. Die Summe des Erlöses im Ganzen ergaben dann 90 fl. Als Reinertrag kamen für den Hafer 18 fl. zusammen. (Nach einem Historischen Währungsrechner entsprechen 18 Gulden heute einer Kaufkraft von 230 Euro).

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg hat an die Gemeindevorstände die Erwartung, dass durch Verbesserung des Gemeindegeländes und Cultivierung von wüst liegenden Flächen, das Gemeindevermögen zu vergrößern und Einnahmen zu verschaffen sind, welche zu anderen Zwecken verwendet werden können.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

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28. Januar 1862

Dienstnachrichten des Kreises Grünberg

Es sind erwählt, resp. ernannt, sowie verpflichtet, resp. auf ihren bereits geleisteten Diensteid verwiesen und in den Dienst in der Gemeinde Klein-Eichen eingewiesen worden: 1) Georg Zimmer als Bürgermeister ("Schusters"-Haus), 2) Heinrich Müller als Beigeordneter, 3) Konrad Faust, Heinrich Volp, Konrad Zimmer II ("Trieberts"-Haus)., Konrad Fölsing, Konrad Eckhardt, Konrad Faust II. und Heinrich Schombert als Gemeinderathsmitglieder.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

Fotos

 
25. Januar 1862

Organisation der Landpost

Einer Benachrichtigung Großherzoglichen Ober-Post-Amts zu Folge wird die Landpost in der Provinz Oberhessen mit dem 1. Februar d. J. ins Leben treten. Das Kreisamt in Grünberg informiert die Bürgermeistereien über die Rundgänge der Landpostboten.

Von der Poststelle in Grünberg beginnen die Botengänge für die Dörfer Flensungen, Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Stockhausen, Weickartshain, Lauter und Queckborn zurück nach Grünberg. Diese Strecke wird 3mal wöchentl., und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag unternommen.

Der Abgang des Boten in Grünberg soll um 7 Uhr am Morgen erfolgen. Um 8.15 soll er in Flensungen eintreffen und um 9 Uhr in Ilsdorf. In Klein-Eichen und Lardenbach wird der Bote um 10.15 Uhr erwartet. Eine Stunde später ist er in Stockhausen und um 12 Uhr am Mittag soll er in Weickartshain sein.

Der Weg führt dann durch den Wald nach Lauter, wo er um 1.15 Uhr nachmittags eintreffen soll. In Queckborn ist der Bote dann um 2 Uhr. Der Weg endet dann um 3.15 Uhr wieder in Grünberg. Im Sommer soll der Postbote schon um 5 Uhr in Grünberg starten. Das Eintreffen bei den Stationen wäre dann 2 Srunden früher.

Zur weiteren Erleichterung des Landpostenverkehrs ist die Recommandationsgebühr für Briefe aus dem Postaufgabeorte nach einem Orte des Bestellbezirks, sowie für Briefe aus den Landorten nach dem Postorte auf den Betrag von 2 Kreuzern ermäßigt worden. Großherzogliche Postdirektion

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

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17. Januar 1862

Bekanntmachung Kreisamt

Zur Ergänzung der Feldtruppen hat das Großherzogliche Kreisamt Grünberg im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien eine Bekanntmachung veröffentlicht. Danach der von den Großherzoglichen Ministerien des Inneren und des Kriegs unterm 3. d. M. aufgestellten Reparation des Rekrutenbedarfs für 1862 hat die Provinz Oberhessen 704 Mann zu stellen.

In einer Contigentsliste, in welcher die Namen der zum Marsch designierten angegeben sind, befindet sich aus Klein-Eichen der Name von Rekrut Konrad Horst. Mit vielen weiteren Militärpflichtigen des Kreises Grünberg soll er zur Completierung der Feldtruppen bereit stehen.

Konrad Horst wurde am 6. Februar 1841 in Klein-Eichen geboren. Er war dreimal in Klein-Eichen verheiratet und hatte zehn Kinder. Unbekannt ist allerdings, wo er dann verblieben ist. Seine dritte Ehefrau verstarb 1931 in Klein-Eichen.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
November 1824

Klein-Eichen 1824/25

Zur Zeit der Jahre 1824/25 war das Großherzogtum Hessen ein Mitgliedstaat des Deutschen Bundes (1815-1866). Die Provinz Oberhessen des Großherzogtums und späteren Volksstaates Hessen umfasste zwischen 1815 und 1938 das Gebiet um die Städte Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Grünberg, Herbstein, Lauterbach, Nidda, Ulrichstein und Schotten.

Der Landratsbezirk Grünberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Grünberg. Er bestand von 1821 bis 1832. 1821 wurden die Ämter im Großherzogtum aufgelöst und Kreise sowie Landratsbezirke gebildet. Der Landratsbezirk Grünberg bestand aus dem ehemaligen Amt Grünberg und den Gerichten Oberohmen, Londorf und Winnerod.

Gleichzeitig mit den Landratsbezirken wurden Landgerichte als Gericht erster Instanz gebildet, die zum ersten mal unabhängig von der Verwaltung waren. Für den Landratsbezirk Grünberg wurde das Landgericht Grünberg gebildet, dessen Amtsbereich war deckungsgleich mit dem des Landratsbezirks.

Der Landratsbezirk Grünberg bestand aus der Stadt Grünberg, und den Dörfern Niederohmen, Atzenhain, Bernsfeld, Wirberg mit Saasen, Reinhardshain, Wettsaßen, Groß- und Klein-Lumda, Merlau, Queckborn, Winnerod, Londorf, Odenhausen, Klimbach, Weitershain, Kesselbach, Geilshausen, Rüdingshausen, Allertshausen, Oberohmen, Zeilbach, Ruppertenrod, Großeneichen, Kleineichen, Beltershain, Stangenrod, Lehnheim, Flensungen, Ilsdorf, Haarbach, Lindenstruth, Kirschgarten, Lauter, Bollnbach, Veitsberg, Gebelnrod, Weickartshain, Stockhausen und Unterseibertenrod.

Lardenbach gehörte zu dieser Zeit der Herrschaft des Grafen von Solms-Laubach. Die aus den Ämtern Laubach und Utphe bestand. Diese enthielten eine Stadt, ein Marktflecken und 9 Dörfer. Das Dorf Lardenbach wird 1824 als lutherisches Pfarrdorf unweit Freienseen beschrieben. Mit 290 Einwohner, deren Hauptnahrung in Ackerbau, Viehzucht und Weberei besteht. Das Ackerland des Ortes enthält 671 und das Wiesland 273 Morgen.

Die Beschreibung der Oberhessischen Dörfer beruht auf einem Werk von Johann Andreas Demian. Seines Zeichen ein Geograph, Statistiker und militärischer Schriftsteller, geboren zu Preßburg 1770. Er hat im Jahr 1825 die "Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthum Hessen" veröffentlicht.

Als ein Dorf auf dem Vogelsberg beschreibt Demian Kleineichen. Der Ort bestehe aus 30 Häusern und habe 160 lutherische Einwohner. Deren vorzüglichste Nahrungszweige seien Ackerbau, Viehzucht sowie Spinnerei und Leinweberei. Das Dorf hat 343 Morgen Acker und 103 Morgen Wiesen.

Ein Morgen (Mg) war ein bis etwa 1900 in Deutschland verwendetes Flächenmaß von 2500 bis 3500 Quadratmetern. Das Maß wurde durch jene Fläche bestimmt, die mit einem einscharigen Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist. Das Flächenausmaß des Morgen war regional sehr verschieden, lag aber meist bei einem fünftel bis halben Hektar (2000 bis 5000 m²).

Auf den Ackerflächen Kleineichens wurden jährlich 130 Fuder Korn,18 Fuder Waizen, 53 Fuder Gerste, 16 Fuder Hafer, 40 Fuder Erbsen, 16 Fuder Linsen und 7 Fuder Wicken gewonnen. Abgeleitet ist das Fuder von der "Fuhre" (Ladung), die ein ein- oder zweispänniger Wagen (auch Leiterwagen bei Korn, Heu und Holz) laden konnte. Dabei war z. B. 1 Fuder Holz allgemein im 19. Jahrh. etwa 1,39 cbm.

Auf den Feldern des Dorfes angebaut wurden etwa Flachs auf 30 Morgen, Klee auf 20 Morgen und Kartoffeln auf 30 Morgen Land. Im Dorf sind zu der Zeit der Erhebung 1824 nur 4 Pferde vorhanden. Dazu kamen 120 Stück Rindvieh, 260 Schafe und 115 Schweine.

Ein Professionist, ist jemand, der im Gegensatz zum Amateur oder Dilettanten eine Tätigkeit beruflich oder zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts als Erwerbstätigkeit ausübt. So bezeichnete Demian die Handwerker im Ort. Ganze 15 verdingten sich als Leinweber. Schumacher gab es 3 in Kleineichen. Desweiteren kamen je ein Schneider, Wagner und Dreher dazu. Aber ganze 4 wurden als Brantweinbrenner bezeichnet. Schultheiß (Bürgermeister) Kleineichens war schon seit 1806 Johann Caspar Zimmer.

Die teilweise für heutige Verhältnisse falsche Schreibweise von manchen Begriffen ist der damaligen Zeit zuzurechnen.

1871 wurde Hessen Teil des Deutschen Reichs, 1918 machte die Revolution aus dem Großherzogtum eine Republik, den Volksstaat Hessen. Am 1. April 1937 wurden die hessischen Provinzen endgültig abgeschafft.

Bis 1874 gehörte Klein-Eichen zum ehemaligen Kreis Grünberg und dann, bis 1938, zu dem ebenfalls nicht mehr bestehenden Kreis Schotten. Der Landratsbezirk Grünberg ging 1932 im Kreis Grünberg auf.

Fotos

 
06. August 1806

Kaiser legt Krone nieder

An diesem Tage legte der letzte Kaiser des Heiligen RömischenReiches Deutscher Nation, Franz II., die Kaiserkrone nieder. Dazu gezwungen hatte ihn der französische Kaiser Napoleon I. Zuvor hatten 16 süd- und westdeutsche Staaten, die eigentlich zum deutschen Kaiserreich gehörten, den Rheinbund gegründet und die Herrschaft Frankreichs akzeptiert.

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war im 10. Jahrhundert entstanden. Es bestand aus vielen kleinen Gebieten, zum Beispiel Herzogtümern, Fürstentümern und Reichsstädten. "Römisch" hieß das Reich deshalb, weil man sich als Nachfolger des antiken römischen Imperiums sah. Das "heilig" sollte verdeutlichen, dass der Kaiser seine Macht als von Gott gegeben ansah.

Deshalb wurden die zum deutschen König gewählten Fürsten auch vom Papst zum Kaiser gekrönt. "Deutsche Nation" wurde es seit etwa dem 15. Jahrhundert genannt.

Nach dem Ende des Römischen Reiches 1806 zerfiel das Gebiet in fast 2000 Einzelstaaten. Ein Teil davon schloss sich später wieder zu einem Deutschen Reich zusammen, so dass es nach 1871 noch einmal deutsche Kaiser gab.

(P. Demant/FR)

 

 

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