Ortsbeiratssitzung am 17. Juli 2020

Das der Klein-Eichener Ortsbeirat die Sitzung am Freitag im Dorfgemeinschaftshaus abhalten muss, ist dem aktuellen Hygienekonzept mit den Abstandsregeln geschuldet. Hier sitzt jeder an einem Tisch in der Runde. Der Haushaltsplan 2021 und der Investitionsplan bis 2024 ist vorrangiger Tagesordnungspunkt.

Zu diesem neuen Haushaltsplan läßt die Verwaltung wissen, dass bedingt durch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch der städtische Haushaltsplan in eine deutliche Schieflage geraten ist. Wegen eines zu erwartenden Fehlbetrages appelliert man an die Ortsbeiräte das Wünschenswerte vom Notwendigen zu trennen.

Die Liste des Ortsbeirates umfasst fünf Punkte. Reinigung des Feuewehrlöschteiches und dessen Wasserablaufes, eine neue Schutzhütte am Köppel, Wege zum Hochbehälter mit Optimierung der Oberflächenentwässerung, Beleuchtung der Bushaltestelle und ein Straßennamensschild am Galgenbergsweg.

Die "Digitale Dorflinde" ist noch nicht gepflanzt. Nach letzten Informationen sollen zur Finanzierung Mittel in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Auch mit einer Förderung durch das Land Hessen ist zu rechnen. Der Ortsbeirat geht weiterhin davon aus, dass auch Klein-Eichen mit der Ausrüstung für ein WLAN bedacht wird.

In der vergangenen Woche wurde ein Torpfosten am Zugang des Friedhofes neu montiert. Der Ortsbeirat möchte an die Problematik der Überflutung der Eichwiese erinnern. Starker Bewuchs im Grenzgraben behindert oftmals die Nutzung der Wiese weil das Wasser nicht abfließen kann. In unmittelbarer Nähe der maroden Schutzhütte auf dem Köppel sind von städtischen Arbeitern zwei Bäume gefällt worden. Vielleicht sind das Anzeichen für den Beginn der Arbeiten an der Schutzhütte.

Rein Informativ unterhält sich der Ortsbeirat über Tempo 30 Zonen. Obwohl oftmals schon in früheren Jahren gewünscht, ist mit einer Umsetzung im Ortsbereich wohl nicht zu rechnen. Genauso fraglich ist ein Vorteil für Anlieger durch die neue Straßensatzung bei Reparaturen oder grundhaften Erneuerungen von Ortsstraßen. Die Staffelung des städtischen Anteils an den Kosten von 50, 75 oder 100 Prozent richtet sich entweder nach dem Anteil des überwiegenden Anliegerverkehrs, oder dem überwiegend innerörtlichen Verkehr oder dem überwiegend überörtlichen Durchgangsverkehr.

 
 
Klein-Eichen
 
 

 

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