31. März 1863

Spenden für Wetterbeschädigte

In einem Verzeichnis über die für die Wetterbeschädugten der Gemeinden Wolf, Büches, Düdelsheim, Lindheim, Hainchen, Illnhausen, Rohrbach und Aulen-Diebach, im Kreise Büdingen, eingegangenen Collecten, werden die Geldbeträge im Anzeigenblatt veröffentlicht.

Zusammen spendeten die 37 Gemeinden des Kreises Grünberg 133 fl. (Gulden) und 30 kr. (Kreuzer). Aus Ober-Ohmen kommt dabei der größte Betrag mit 11 fl. und 11 kr..Groß-Eichen spendet 7 fl., und Londorf 6 fl.. Die kleinsten Beträge kommen aus Kirschgarten mit 51 kr. und Klein-Eichen mit 12 kr.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
24. März 1863

Bekanntmachung

Aus einer Bekanntmachung im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg geht der Überwinterungsbestand der Bienen in den Gemeinden des Kreises Grünberg in 1862/63 hervor. Daraus kann man erfahren, daß von 37 Gemeinden des Kreises lediglich in Kesselbach und Klein-Eichen es keinen Bienenbestand gibt. Andere umliegende Dörfer wie z. B. Groß-Eichen hat 19 Strohkörbe (Bienenstöcke), Ilsdorf 10, Stockhausen 3 und Weickartshain hat 6 Strohkörbe. Dies gibt das Großherzogliches Kreisamt Grünberg bekannt.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
10. März 1863

Wiesengang

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg veröffentlicht am 10. März 1863 im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg eine Mitteilung an die Großherzoglichen Bürgermeistereien: Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreibung vom [...] beauftragen wir Sie, sofort unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter den in der Wiesenpolizeiordnung vorgeschriebenen Wiesengang mit dem Wiesenvorstande vorzunehmen und bis längstens zum 25. l. M. die über das Ergebniß aufzunehmenden Protokolle an uns einzusenden.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Vornahme dieses Geschäfts mit Sorgfalt zu verfahren, insbesondere auf vollständige Entfernung des Gestrüpps, Gesträuchs, der Maulwurfhügel und den Zustand der Be- und Entwässerungsgraben zu achten und sich in den einzusendenden Protokollen genau über den Bestand eines jeden einzelnen Wiesendistrikts und weiter darüber auszusprechen:

1) welche Mängel sich vorgefunden, und welche Anordnungen zu deren Abstellung beantragt werden,
2) ob die im vorigen Herbste angeordneten Arbeiten sämmtlich hergestellt sind.

Insbesondere machen wir Sie weiter auch darauf aufmerksam, daß Sie Ihr Augenmerk auch darauf zu richten haben, ob sich Herbstzeitlosen in diesen Wiesen vorfinden. Sollten solche schädliche Pflanzen vorhanden sein, so ermächtigen wir Sie, die betreffenden Wiesenbesitzer zu deren sofortigen Entfernung bei Meidung der im Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung bestimmten Strafe aufzufordern. Daß dies geschehen, werden Sie sodann in den einzusendenden Protokollen mit dem Bemerken beurkunden, ob die Eigenthümer Folge geleistet haben, oder wer etwa nicht, damit wir die Bestrafung der Säumigen zu veranlassen in der Lage sind.

Schließlich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie den obigen Termin strenge einhalten, damit die vorgefundenen Mängel rechtzeitig und ohne Nachtheil für den Graswuchs beseitigt werden können.

Großherzogliches Kreisamt Grünberg. Gräff.

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03. März 1863

Grundbücher

Im Anzeigeblatt des Kreises Grünberg erschien am 3. März 1863 folgende Bekanntmachung.

(Die Behördensprache hat den Ruf verquast, umständlich und für die meisten unverständlich zu sein. Das kann man hier nachlesen. Und bis heute ist es nicht zu substanziellen Verbesserungen gekommen.
Welcher Landwirt aus Klein-Eichen hat dies verstanden?)

Bekanntmachung,
die Beweiskraft der auf Parcellenvermessung beruhenden Grundbücher in der Provinz Oberhessen betreffend.

Nachdem die zehnjährige Frist, wie sie in dem die Erwerbung des Grundeigenthums betreffenden Gesetze vom 21. Februar 1852 Art. 36 bestimmt worden, durch das in rubriciertem Betreff erlassene Gesetz vom 30. December v. J. für alle vor Beginn des Jahres 1855 legalisierten Grundbücher bis zum 1. Januar 1865 erstreckt ist, wird das nachstehende Verzeichnis derjenigen Gemarkungen, in welchen vor Beginn des Jahres 1855 innerhalb der Provinz Oberhessen auf Parcellenvermessung beruhende Grundbücher legalisiert sind, öffentlich bekannt gemacht.

Zugleich wird unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12. August v. J. in Erinnerung gebracht: daß die aus jenen Grundbüchern und aus den dazu gehörigen Karten hervorgehenden Angaben über Lage, Größe und Begrenzung der einzelnen Grundstücke vom Anfange des Jahres 1865 an unbedingt als richtig gelten, wenn nicht vorher von der im angeführten Art. 36 ausgedrückten Befugniß, diese Angaben bei Gericht anzufechten, Gebrauch gemacht wird.

Diejenigen, welche zufolge dieser Befugniß in dem Falle sind, eine Angabe in jenen Grundbüchern und Karten bezüglich der Lage, Größe und Begrenzung ihrer Grundstücke als unrichtig anzufechten, haben sonach ihre desfalligen Ansprüche durch rechtzeitige Erhebung einer Klage bei dem zuständigen Gerichte zu verfolgen und im Falle einer zu ihren Gunsten erfolgenden Entscheidung, auf Grund derselben eine Berechtigung der betreffenden Angaben im Grundbuche und in der dazu gehörigen Karte zu erwirken, um so gewisser als im Versäumungsfalle eine nach Ablauf des Jahres 1864 zu gedachtem Zweck erhobene Klage als gesetzlich unzulässig abgewiesen werden müsste.
Darmstadt, am 28. Januar 1863. Großherzogliches Ministerium der Justiz

Die Gemarkungen, deren Grundbücher auf Parcellenvermessung beruhen und vor dem Jahre 1855 legalisiert sind, auf welche also die vorstehende Bekanntmachung Anwendung findet, sind folgende:

1) im Kreise Grünberg die Gemarkungen von Grünberg und Klein-Eichen.
2) von den Gemarkungen, welche an den Kreis Grünberg angerenzen, die Gemarkungen von Wetterfeld, Münster und Beuern.
Grünberg, den 20. Februar 1863. Großherzogliches Kreisamt Grünberg.

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22. Februar 1863

Ergänzung der Feldtruppen

Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1863 fotdert das Kreisamt Grünberg die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf, innerhalb von 3 Tagen die Verfügung vom 4. d. M. zu erledigen. Dies gilt für die Ortschaften Beltershain, Flensungen, Göbelnrod, Ilsdorf, Klein-Eichen, Lehnheim, Lindenstruth, Lumda, Saasen, Stangenrod, Weickartshain und Zeilbach.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
18. Februar 1863

Amerikanisches Erdöl

Bekanntgabe eines Erlasses polizeilicher Vorschriften an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Grünberg. Bei der großen Verbreitung, welches das amerikanische Erdöl (Petroleum) in neuerer Zeit als Beleuchtungsmittel gefunden hat, sehen wir uns veranlasst, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Erdöl zu Folge Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Inneren, zu denjenigen brennbaren Stoffen zu zählrn ist, welche das Polizeistrafgesetzbuch im Auge hat und das somit bezüglich der Aufbewahrung desselben die Bestimmung Anwendung findet. Das Kreisamt beauftragt die Großherzoglichen Bürgermeistereien eine strenge Aufsicht namentlich bei den Kaufleuten zu handhaben, welches dieses Beleuchtungsmittel als Handelsartikel führen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
17. Dezember 1862

Formular für die Hebammen

Einer Mittheilung Großherzoglichen Medicinalamts Grünberg zu Folge, haben die Hebammen für die Folge Tagebücher nach einem vorgeschriebenen Formular zu führen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien sind beauftragt, für die Gemeindehebammen diese Tagebücher sofort anzuschaffen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
17. Dezember 1862

Erinnerung des Kreisamtes

Das Großherzogliche Kreisamt in Grünberg erinnert die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Klein-Eichen, Ober-Ohmen, Queckborn und Ruppertenrod an die Erledigung der Verfügung vom 4. November zur Musterung des Jahres 1863.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
16. Dezember 1862

Erledigung der Verfügungen

Im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg fordert das Großherzogliche Kreisamt von den Gemeinden die Erledigungen der Verfügungen über die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege, sowie die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche innerhalb von drei Tagen.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
21. Oktober 1862

Waisenhausgelder

Die im Kreis Grünberg bis zum 1. September eingegangenen Waisenhausgelder wurden veröffentlicht. Danach kam in Klein-Eichen kein Geld zusammen. Dies betrifft aber auch mehrere andere Gemeinden.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
06. Oktober 1862

Auszeichnung der Bullen

Gelegentlich der heutigen Versammlung des landw. Bezirksvereins Grünberg wurden von den gewählten Sachverständigen die aus dem Kreise Grünberg vorgeführten Bullen untersucht und ein Gutachten über dieselben abgegeben.

Es wurden im Ganzen 37 Stück Fasselochsen vorgeführt und erhielten von diesen 5 das Prädicat sehr gut, 14 das Prädicat gut und 18 das Prädicat brauchbar. In dieser letzten Klasse taucht auch Konrad Hoffmann aus Klein-Eichen mit seinem Bullen auf. Allerdings erhielt er hier keine Prämie.

Konrad Hoffmann bewirtschaftet einen kleinen Hof in der Groß-Eichener Straße (heute: Lardenbacher Str.) in Klein-Eichen. Er wurde 1821 in Höckersdorf geboren (hierher stammte seine Mutter). Konrad ist mit Anna Margarethe Fuchs (Wohnfeld) verheiratet. Beider Sohn Christian wird mal Bürgermeister von Klein-Eichen werden.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
24. September 1862

Ausstände der Gemeinden

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg teilt den Großherzoglichen Bürgermeistereien mit, welche Ausstände am Ende des Rechnungsjahres 1861 vorhanden sind. Nach einer Liste über die von den Gemeinden liquidierten Beträge, hat Klein-Eichen entweder keine Ausstände, oder noch gar nichts bezahlt. Für Stockhausen etwa wird ein Betrag von 8 fl. und 30 kr. genannt. Weickartshain wird mit 27 fl. und 28 kr. zum Ende des Jahres 1861 aufgeführt.

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
23. Juni 1862

Heugras-Versteigerung

Am Freitag, den 4. Juli, vormittags 10 Uhr, soll dass diesjährige Heugras von den Gemeinde-Wiesen zu Großen-Eichen versteigert werden. Der Anfang ist am Wege von Großen-Eichen nach Klein-Eichen, resp. von Klein-Eichen nach Großen-Eichen.

Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Eichen, Müller

(Anzeigenblatt des Kreises Grünberg)

 
21. Juni 1862

Heugras-Versteigerung

Pfarrer Paul aus Groß-Eichenläßt Montags den 30. Juni, Morgens um 9 Uhr, das Heugras von 15 Morgen sehr guten Pfarrwiesen versteigern. Zahlungsfrist bis Martini 1862.

Später: Die Versteigerung des Heugrases von den Pfarrwiesen zu Großen-Eichen wird bis auf Weiteres verschoben.

Großen-Eichen, Paul, Pfarrer

 
03. Mai 1862

Musterung der Militärpflichtigen

Nach erhaltener Mitteilung des Großherzoglichen Civil-Rekrutierungs-Commissärs für die Provinz Oberhessen wird die Musterung und Loosziehung des Jahres 1862, sowie die Prüfung der Einsteher, im Kreise Grünberg am Dienstag den 10. Juni für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Allershausen, Atzenhain, Beltershain, Bernsfeld, Climbach, Ermenrod, Flensungen, Geilshausen, Göbelnrod, Großen-Eichen, Grünberg, Harbach, Ilsdorf, Kesselbach, Kirschgarten, Klein-Eichen, Lauter, Lehnheim, Lindenstruth, Londorf und Lumda sein.

Die Militärpflichtigen sollen auf dem Musterungs- und Loosziehungstag, Morgens halb acht Uhr, pünktlich in dem Musterungslocal sich einfinden. (Lardenbach wird hier nicht genannt, weil der Ort zur damaligen Zeit dem Kreis Schotten angehörte).

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
30. Januar 1862

Erndteertrag

Bekanntmachung über das im verflossenen Jahr erzielte Erndteergebnis auf den von den Gemeinden selbst bewirtschafteten Grundstücken. Im Ganzen wurden in Klein-Eichen 6 Morgen mit Hafer bewirtschaftet. (Ein Hessischer Morgen sind gleich 2500 m²). Die Ausstellungs- und Erndtekosten für diese Fläche betrug 12 fl. Der Erlös pro Morgen betrug 90 fl. Die Ausstellungs- und Erndtekosten im Ganzen betrugen 72 fl. Die Summe des Erlöses im Ganzen ergaben dann 90 fl. Als Reinertrag kamen für den Hafer 18 fl. zusammen. (Nach einem Historischen Währungsrechner entsprechen 18 Gulden heute einer Kaufkraft von 230 Euro).

Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg hat an die Gemeindevorstände die Erwartung, dass durch Verbesserung des Gemeindegeländes und Cultivierung von wüst liegenden Flächen, das Gemeindevermögen zu vergrößern und Einnahmen zu verschaffen sind, welche zu anderen Zwecken verwendet werden können.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

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28. Januar 1862

Dienstnachrichten des Kreises Grünberg

Es sind erwählt, resp. ernannt, sowie verpflichtet, resp. auf ihren bereits geleisteten Diensteid verwiesen und in den Dienst in der Gemeinde Klein-Eichen eingewiesen worden: 1) Georg Zimmer als Bürgermeister ("Schusters"-Haus), 2) Heinrich Müller als Beigeordneter, 3) Konrad Faust, Heinrich Volp, Konrad Zimmer II ("Trieberts"-Haus)., Konrad Fölsing, Konrad Eckhardt, Konrad Faust II. und Heinrich Schombert als Gemeinderathsmitglieder.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

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25. Januar 1862

Organisation der Landpost

Einer Benachrichtigung Großherzoglichen Ober-Post-Amts zu Folge wird die Landpost in der Provinz Oberhessen mit dem 1. Februar d. J. ins Leben treten. Das Kreisamt in Grünberg informiert die Bürgermeistereien über die Rundgänge der Landpostboten.

Von der Poststelle in Grünberg beginnen die Botengänge für die Dörfer Flensungen, Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Stockhausen, Weickartshain, Lauter und Queckborn zurück nach Grünberg. Diese Strecke wird 3mal wöchentl., und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag unternommen.

Der Abgang des Boten in Grünberg soll um 7 Uhr am Morgen erfolgen. Um 8.15 soll er in Flensungen eintreffen und um 9 Uhr in Ilsdorf. In Klein-Eichen und Lardenbach wird der Bote um 10.15 Uhr erwartet. Eine Stunde später ist er in Stockhausen und um 12 Uhr am Mittag soll er in Weickartshain sein.

Der Weg führt dann durch den Wald nach Lauter, wo er um 1.15 Uhr nachmittags eintreffen soll. In Queckborn ist der Bote dann um 2 Uhr. Der Weg endet dann um 3.15 Uhr wieder in Grünberg. Im Sommer soll der Postbote schon um 5 Uhr in Grünberg starten. Das Eintreffen bei den Stationen wäre dann 2 Srunden früher.

Zur weiteren Erleichterung des Landpostenverkehrs ist die Recommandationsgebühr für Briefe aus dem Postaufgabeorte nach einem Orte des Bestellbezirks, sowie für Briefe aus den Landorten nach dem Postorte auf den Betrag von 2 Kreuzern ermäßigt worden. Großherzogliche Postdirektion

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

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17. Januar 1862

Bekanntmachung Kreisamt

Zur Ergänzung der Feldtruppen hat das Großherzogliche Kreisamt Grünberg im Anzeigenblatt des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien eine Bekanntmachung veröffentlicht. Danach der von den Großherzoglichen Ministerien des Inneren und des Kriegs unterm 3. d. M. aufgestellten Reparation des Rekrutenbedarfs für 1862 hat die Provinz Oberhessen 704 Mann zu stellen.

In einer Contigentsliste, in welcher die Namen der zum Marsch designierten angegeben sind, befindet sich aus Klein-Eichen der Name von Rekrut Konrad Horst. Mit vielen weiteren Militärpflichtigen des Kreises Grünberg soll er zur Completierung der Feldtruppen bereit stehen.

Konrad Horst wurde am 6. Februar 1841 in Klein-Eichen geboren. Er war dreimal in Klein-Eichen verheiratet und hatte zehn Kinder. Unbekannt ist allerdings, wo er dann verblieben ist. Seine dritte Ehefrau verstarb 1931 in Klein-Eichen.

(Anzeigeblatt des Kreises Grünberg)

 
November 1824

Klein-Eichen 1824/25

Zur Zeit der Jahre 1824/25 war das Großherzogtum Hessen ein Mitgliedstaat des Deutschen Bundes (1815-1866). Die Provinz Oberhessen des Großherzogtums und späteren Volksstaates Hessen umfasste zwischen 1815 und 1938 das Gebiet um die Städte Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Grünberg, Herbstein, Lauterbach, Nidda, Ulrichstein und Schotten.

Der Landratsbezirk Grünberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Grünberg. Er bestand von 1821 bis 1832. 1821 wurden die Ämter im Großherzogtum aufgelöst und Kreise sowie Landratsbezirke gebildet. Der Landratsbezirk Grünberg bestand aus dem ehemaligen Amt Grünberg und den Gerichten Oberohmen, Londorf und Winnerod.

Gleichzeitig mit den Landratsbezirken wurden Landgerichte als Gericht erster Instanz gebildet, die zum ersten mal unabhängig von der Verwaltung waren. Für den Landratsbezirk Grünberg wurde das Landgericht Grünberg gebildet, dessen Amtsbereich war deckungsgleich mit dem des Landratsbezirks.

Der Landratsbezirk Grünberg bestand aus der Stadt Grünberg, und den Dörfern Niederohmen, Atzenhain, Bernsfeld, Wirberg mit Saasen, Reinhardshain, Wettsaßen, Groß- und Klein-Lumda, Merlau, Queckborn, Winnerod, Londorf, Odenhausen, Klimbach, Weitershain, Kesselbach, Geilshausen, Rüdingshausen, Allertshausen, Oberohmen, Zeilbach, Ruppertenrod, Großeneichen, Kleineichen, Beltershain, Stangenrod, Lehnheim, Flensungen, Ilsdorf, Haarbach, Lindenstruth, Kirschgarten, Lauter, Bollnbach, Veitsberg, Gebelnrod, Weickartshain, Stockhausen und Unterseibertenrod.

Lardenbach gehörte zu dieser Zeit der Herrschaft des Grafen von Solms-Laubach. Die aus den Ämtern Laubach und Utphe bestand. Diese enthielten eine Stadt, ein Marktflecken und 9 Dörfer. Das Dorf Lardenbach wird 1824 als lutherisches Pfarrdorf unweit Freienseen beschrieben. Mit 290 Einwohner, deren Hauptnahrung in Ackerbau, Viehzucht und Weberei besteht. Das Ackerland des Ortes enthält 671 und das Wiesland 273 Morgen.

Die Beschreibung der Oberhessischen Dörfer beruht auf einem Werk von Johann Andreas Demian. Seines Zeichen ein Geograph, Statistiker und militärischer Schriftsteller, geboren zu Preßburg 1770. Er hat im Jahr 1825 die "Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthum Hessen" veröffentlicht.

Als ein Dorf auf dem Vogelsberg beschreibt Demian Kleineichen. Der Ort bestehe aus 30 Häusern und habe 160 lutherische Einwohner. Deren vorzüglichste Nahrungszweige seien Ackerbau, Viehzucht sowie Spinnerei und Leinweberei. Das Dorf hat 343 Morgen Acker und 103 Morgen Wiesen.

Ein Morgen (Mg) war ein bis etwa 1900 in Deutschland verwendetes Flächenmaß von 2500 bis 3500 Quadratmetern. Das Maß wurde durch jene Fläche bestimmt, die mit einem einscharigen Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist. Das Flächenausmaß des Morgen war regional sehr verschieden, lag aber meist bei einem fünftel bis halben Hektar (2000 bis 5000 m²).

Auf den Ackerflächen Kleineichens wurden jährlich 130 Fuder Korn,18 Fuder Waizen, 53 Fuder Gerste, 16 Fuder Hafer, 40 Fuder Erbsen, 16 Fuder Linsen und 7 Fuder Wicken gewonnen. Abgeleitet ist das Fuder von der "Fuhre" (Ladung), die ein ein- oder zweispänniger Wagen (auch Leiterwagen bei Korn, Heu und Holz) laden konnte. Dabei war z. B. 1 Fuder Holz allgemein im 19. Jahrh. etwa 1,39 cbm.

Auf den Feldern des Dorfes angebaut wurden etwa Flachs auf 30 Morgen, Klee auf 20 Morgen und Kartoffeln auf 30 Morgen Land. Im Dorf sind zu der Zeit der Erhebung 1824 nur 4 Pferde vorhanden. Dazu kamen 120 Stück Rindvieh, 260 Schafe und 115 Schweine.

Ein Professionist, ist jemand, der im Gegensatz zum Amateur oder Dilettanten eine Tätigkeit beruflich oder zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts als Erwerbstätigkeit ausübt. So bezeichnete Demian die Handwerker im Ort. Ganze 15 verdingten sich als Leinweber. Schumacher gab es 3 in Kleineichen. Desweiteren kamen je ein Schneider, Wagner und Dreher dazu. Aber ganze 4 wurden als Brantweinbrenner bezeichnet. Schultheiß (Bürgermeister) Kleineichens war schon seit 1806 Johann Caspar Zimmer.

Die teilweise für heutige Verhältnisse falsche Schreibweise von manchen Begriffen ist der damaligen Zeit zuzurechnen.

1871 wurde Hessen Teil des Deutschen Reichs, 1918 machte die Revolution aus dem Großherzogtum eine Republik, den Volksstaat Hessen. Am 1. April 1937 wurden die hessischen Provinzen endgültig abgeschafft.

Bis 1874 gehörte Klein-Eichen zum ehemaligen Kreis Grünberg und dann, bis 1938, zu dem ebenfalls nicht mehr bestehenden Kreis Schotten. Der Landratsbezirk Grünberg ging 1932 im Kreis Grünberg auf.

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06. August 1806

Kaiser legt Krone nieder

An diesem Tage legte der letzte Kaiser des Heiligen RömischenReiches Deutscher Nation, Franz II., die Kaiserkrone nieder. Dazu gezwungen hatte ihn der französische Kaiser Napoleon I. Zuvor hatten 16 süd- und westdeutsche Staaten, die eigentlich zum deutschen Kaiserreich gehörten, den Rheinbund gegründet und die Herrschaft Frankreichs akzeptiert.

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war im 10. Jahrhundert entstanden. Es bestand aus vielen kleinen Gebieten, zum Beispiel Herzogtümern, Fürstentümern und Reichsstädten. "Römisch" hieß das Reich deshalb, weil man sich als Nachfolger des antiken römischen Imperiums sah. Das "heilig" sollte verdeutlichen, dass der Kaiser seine Macht als von Gott gegeben ansah.

Deshalb wurden die zum deutschen König gewählten Fürsten auch vom Papst zum Kaiser gekrönt. "Deutsche Nation" wurde es seit etwa dem 15. Jahrhundert genannt.

Nach dem Ende des Römischen Reiches 1806 zerfiel das Gebiet in fast 2000 Einzelstaaten. Ein Teil davon schloss sich später wieder zu einem Deutschen Reich zusammen, so dass es nach 1871 noch einmal deutsche Kaiser gab.

(P. Demant/FR)

 
1746

Alte Landkarten der Region

Das Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen hat im alten Reich eine Vielzahl von Territorien umfasst, die erst im 19. Jahrhundert zu größeren politischen Einheiten zusammengefügt worden sind.
Von der bunten Vielfalt, die Karten Landkarten um 1750 zeigen, blieben nach dem Wiener Kongress 1814/1815 vier Staaten des Deutschen Bundes übrig: das Kurfürstentum Hessen mit Kassel als Hauptstadt, das Großherzogtum Hessen, ehemals Hessen-Darmstadt, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Kurhessen, Nassau und Frankfurt wurden nach dem deutschen Krieg von 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau vereinigt. 1945 wurde aus dieser Provinz und dem ehemaligen Großherzogtum das 1919 zum Volksstaat Hessen geworden war, das Land Großhessen, seit 1949 das Bundesland Hessen, gebildet.

Auf mittelalterlichen Karten ist Hessen nur durch die Lage seiner Städte - meist sind es Fulda, Marburg, Kassel und Frankfurt- und seiner Flüsse - Main, Fulda, Werra, Weser, Lahn - zu identifizieren.

"Hessen" war im Sprachgebrauch noch bis in das 17. Jahrhundert auf Nieder- und Oberhessen, ungefähr die heutigen Regierungsbezirke Kassel und Gießen, beschränkt. Erst die sich im 17. Jahrhundert zusehends durchsetzende Bezeichnung "Hessen-Darmstadt" hat zu der Ausdehnung des Namens in seinem heutigen Umfang geführt.

Geographische Kenntnisse bedeuten Macht, weil sie mit strategischen, politischen und wirtschaftlichen Vorteilen und Zielen verbunden werden. In deutschen Ländern werden seit dem 16. Jahrhundert Karten in nennenswertem Umfang verwendet. Sind Landkarten veraltet, behalten sie ihren Wert als Quelle historischer Erkenntnis.

Die Ausschnitte aus verschiedenen Karten zeigen die heimische Region.

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1674

Namen und Familien

Als zweiter Teil des Artikels von Gerhard Steinl in der Zeitschrift "Hessische Familienkunde" hier nun der Bericht über die Namen und Familien von Klein-Eichen zum Ende des 17. Jahrhunderts:

Das älteste Kirchenbuch von Groß-Eichen wurde im Jahr 1672 von Pfarrer Georg Pauli angefangen zu schreiben. Auf den letzten Seiten des Kirchenbuches hat Pfarrer Pauli ein Verzeichnis aller 1674 in Groß- und Klein-Eichen lebenden Personen angelegt, das wertvolle Einzelheiten zum Personenstand und der Anzahl der Haushaltungen dieser beiden Dörfer enthält. Für Groß-Eichen führt er neben seiner eigenen Familie und der des Schuldieners - aus seiner Sicht wohl die beiden wichtigsten Familien im Ort - 58 Familien (59 ergänzt) an, für Klein-Eichen 16 Familien.

Zunächst trägt der Pfarrer Einzelheiten über sich und seine Familie ein: "Johann Georg Pauli ist anno 1672 auff den sonntag oculli zu Grosen Eichen zum Pfarrer ordinirt und auffgeführet worden durch Herrn Joh. Caspar Finken Inspectoris zu Lauterbach und Herrn Koppen Pfarrer zu Engelrodt, Herrn Pfarrern zu Obernohmen Philipps Friedrich Völkkern, dabey wahr auch im nahmen meiner Gnädigen Herrschaft Herr Ambtmann Fischer. Herr Conrad Waldschmitt Pfarrer zu Rodheim und Jacob Lotz Pfarrer zu Münster.

Im Catalogus Incolarum, dem Verzeichnis der Leute mit ihren Kindern zu Groß- und Klein-Eichen folgen die 59 Familien aus Groß-Eichen. Dann die 16 aus Klein-Eichen. Hier nur die jeweiligen Familienvorstände nach Ordnungsnummern:
1) Johannes Zimmer, 2) Henrich Zimmers Wittwe Eulalia, 3) Johannes Trieberth, 4) Johannes Keil, 5) Heinrich Herle, 6) Hans Petri, 7) Johannes Schauermann, 8) Urban Völtzings Wittwe, 9) Conradt Völtzing, 10) Hans Rau Wittwe, 11) Martin Rau, 12) Veronica Johannes Dörrs Wittib, 13) Elisabetha Johann Möllers Wittib, 14) Bast Faust, 15) Johannes Eckhardt, 16) Johannes Faust. Die Ausdrücke Wittwe und Wittib sind veraltet und bedeuten Witwe.

Von den 16 Familien liegen z. Zt. von 4 nähere Informationen vor:
Johannes Keil ist 1611/12 geboren. Er ist Kirchensenior und hat 13 Kinder, 5 Söhne und 8 Töchter, gezeugt, von denen 4 Söhne und 3 Töchter 1674 schon verstorben sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er 39 Enkel und 7 Urenkel. Seine Frau ist Eulalia, geboren 1628, gestorben am 08.03.1699 in Klein-Eichen. Im Jahr 1679 steuert Johannes Keil "3 Thaler zur hiesigen Orgel", sein Sohn Johannes Caspar 1/2 Thaler. Nicht eben wenig, geben doch die anderen Kirchenmitglieder im Durchschnitt nur 1/2 Thaler. Er spendet 1607 für einen neuen Kelch den hohen Betrag von 6 Thalern und 30 Albus, der die Albus-Spenden der anderen Dorfbewohner weit übertrifft. Die erheblichen Geldzuwendungen werden verständlich, wenn man erfährt, dass Johannes Keil und sein Sohn Johann Caspar 1694 allein im Solms-Laubachischen Gebiet 5 Morgen 3 Viertel und 24 Ruten Land unter dem Pflug haben.

Der Familienname Peter erscheint schon in einem Einwohnerverzeichnis des Gerichtes Ober-Ohmen von 1572/1589. In Klein-Eichen wird "Peter Henns Ww." erwähnt. Hans Peter von Klein-Eichen hat mit seiner Frau Anna, geboren 1620, zwischen 1648 und 1660 vier Töchter. Er selbst stirbt am 03.03. 1683 in Klein-Eichen. Zur neuen Orgel trägt er mit 1/2 Thaler bei.

Im bereits genannten Einwohnerverzeichnis des Gerichtes Ober-Ohmen wird in Klein-Eichen 1589 der Name Enders Herle erwähnt. Der Sohn Henrich von Hans Herle ist im Christmonat 1622 in Klein-Eichen geboren. Der Scabinus (Gerichtsschöffe) hat mit seiner Frau Elisabeth (geb. 1623/24 im Wintermonat) insgesamt 7 Kinder, von denen vor 1672 schon 2 Söhne und 1 Tochter verstorben sind. Henrichs Herlens Witwe steuert 1679 zur Orgel 1/2 Thaler, 1697 zum neuen Kelch 10 Albus und 1698 für die neu gegossene Glocke 11 Albus zu.

Der Familienname Triebert wird im Einwohnerverzeichnis von Ober-Ohmen schon 1572/89 - allerdings nur in Groß-Eichen - mit Niclaus Tribhardt, Cuntz Triebhardt und Michel Driebert erwähnt. Johannes Trebarth aus Klein-Eichen lebt 1625 nicht mehr. Seine Witwe Eulalia (geboren an Pfingsten 1601) stirbt am 06.05.1675 in Klein-Eichen. Sie lebt im Haushalt ihres Sohnes Johannes. Er ist am Abend vor Michael 1642 geboren und heiratet Eva (geboren 1648, gestorben am 22.05. 1732 in Klein-Eichen). Er stirbt am 20.04. 1686 ebenfalls in Klein-Eichen. Noch 1694 hatten die Trieberts von Klein-Eichen im Solms-Laubachischen Gebiet von Oberseen "3 Viertel und 70 Ruten gutes Land" zum Bearbeiten liegen.

Soweit der Rückblick in die Namens- und Familiengeschichte von Klein-Eichen. Vielleicht ergeben sich mit der Zeit noch weitere Erkentnisse, nicht nur der Familiengeschichte, aus früheren Tagen.

 
05. November 1625

"Klein-Eycher hatten etwas auf dem Kerbholz"

In der Zeitschrift "Hessische Familienkunde" veröffentlichte der Familienforscher Gerhard Steinl aus Hungen im Dezember 2003 diesen Bericht über die Kerbhölzer der Klein-Eichener. Fündig geworden war Herr Steinl im Gräflich Solms-Laubach'schen Archiv und in den Kirchenbüchern von Groß-Eichen. Hier nun ein Auszug aus dem Bericht:

Schlimm mussten es die Klein-Eichener in früheren Jahren getrieben haben, wenn sie "etwas auf dem Kerbholz hatten". War "ihr Kerbholz voll", standen sie "bei jemanden auf dem Kerbholz", hatten sie "etwas oder viel auf dem Kerbholz" oder gar "jemand auf dem Kerbholz"?

Heute würde das heißen: das Maß ihrer Schuld war voll, oder: waren sie jemandem etwas schuldig. Und weiter würde man sagen: hatten sie große Schulden, ein Verbrechen begangen, etwas ausgefressen oder Schuld zu tragen oder gar jemanden auf dem Gewissen?

Diese Begriffe haben im Laufe der Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Sie werden heute im übertragenen Sinne verwandt. Bevor nun auf die Altvorderen der Klein-Eichener eingegangen wird, stellt sich die Frage, was hatte es auf sich mit dem Kerbholz, als jedermann diesen Gegenstand noch kannte und alle damit zusammenhängenden Begriffe und Sprichwörter auch auf dieses bezog?

Das Kerbholz ist die älteste Form eines urkundlichen Verzeichnisses mit Rechtscharakter, um Schulden oder Leistungen durch Einschnitte (Einkerbungen) darauf festzuhalten und zu verrechnen. Meistens bestand das Kerbholz aus zwei Teilen. Ein Holzstab wurde an zwei Seiten flach abgeschnitzt und dann längs gespalten. Der größere Teil mit dem Griff hieß "der Stock", der kürzere abgespaltene Teil "der Einsatz". Auf dem "Stock" trug man in der Regel Ordnungsnummern, Jahreszahlen und den Namen des Schuldners ein. Ein Loch im Kopf des "Stockes" ermöglichte das Auffädeln der Kerbhölzer. Dadurch gingen einzelne Hölzer nicht verloren, und man konnte sie nachbestimmten verwaltungstechnischen Gesichtspunkten zusammenfassen.

Wollte man nun eine Schuld oder eine Leistung auf dem Kerbholz eintragen, so fügte man die beiden Teile passgenau aneinander und schnitt, ritzte, sägte oder feilte Kerben ein, die durch ihre Form einen allen Beteiligten bekannten und festgelegten Wert hatten, wobei "die jahre des holzes (Jahresringe) die sicherheit voll machten". Den Stock erhielt dann der Gläubiger, den Einsatz der Schuldner. Wollte man abrechnen, so legte man beide Teile zusammen und überprüfte die Einkerbungen. War die Schuld getilgt, so wurde "abgekerbt", indem man die Kerben durch Abschnitzen beseitigte. Das Kerbholz konnte dann noch mehrere Male verwendet werden.

Die Klein-Eichener waren Untertanen der Freiherren von Riedesel. Als sogenannte "Ausmärker" (Besitz in der Gemarkung, aber außerhalb wohnen) hatten sie Besitz oder Pachtland auf gräflich Solms-Laubachschem Territorium. Ständig gab es Schwirigkeiten beim Verrichten der Dienste oder beim Bezahlen der Abgaben. Am 5. November 1625 werden die säumigen Ausmärker aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen.

"Demnach eine Zeit von den Klein Eychern die dienst von den güthern, so sie uff Solms Laubachscher Jurisdiction liegen haben, nit gebührend verrichtet worden, Alß sollen Caspar Keyll 1 1/2 Kerben, Hanß Peter 2 Kerben, Hanß Herlen 4 1/2 Kerben, Emanuel 1 3/4 Kerben und Hennrich Peter 2 Kerben, 1/2 Kerben Johannes Trebarth vor jede 10 turnosen (Groschen) gleich wie sie die selbige den Larttenbächern biß her verlohnet, in unßerer gnedigen Herrschafft Rentherey Jährlichs entrichten."

Hier haben wir einen anschaulichen Beleg dafür vorliegen, dass man eine Dienstleistung durch eine Geldleistung abgelten ließ. Es ist eindeutig festgelegt, dass für 1 Kerbe - sie steht für eine bestimmte Dienstleistung - der Gegenwert von 10 Turnosen zu entrichten war. Leider wird dabei nicht definiert, für welchen Arbeitszeitraum eine Kerbe stand und zu welcher Bearbeitungsfläche die aufgewandte Arbeitszeit in Beziehung zu setzen war.

Bis zum Auffinden eines Beede-, Steuerstocks- oder Schatzungsregisters aus dem Jahre 1625 in Solms-Laubachischen Rechnungsbeständen muß leider die Wertigkeit zwischen einem Kerbstockeinschnitt und der zu erbringenden Diensleistung ein Geheimnis bleiben. Die Abgeltung einer Kerbe mit 10 Turnosen gibt lediglich die Umrechnung für eine noch zu erforschende Dienstleistung an. Ergebnisse dürften in Besteuerungsunterlagen der solmsischen Anreinerorte zu Klein-Eichen, nämlich Lardenbach, Freienseen oder Solms-Ilsdorf zu suchen sein.

Schuld hatten die Klein-Eichener damals 1625 nun wirklich nicht auf sich geladen. Man hatte ihnen lediglich ihre Schulden auf das Kerbholz geschnitten und ihnen diese mit Sicherheit nach Bezahlung in der "Rentherey" auch wieder auf ihrem "Einsatz" sauber "abgekerbt". Heute kommt als Weiterentwicklung des Kerbholzes der elektronisch erstellte Steuerbescheid ins Haus.

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26. November 1614

Gericht Oberohmen endgültig zu den Riedesel

Die Riedesel besaßen ihren Teil von 5/6 an dem Gericht zu Oberohmen, die sie einst von den Weisen von Fauerbach erworben hatten, nicht unumstritten. Auf der einen Seite hatten die Grafen zu Solms gegen alle Gerichtsherren, also die Riedesel zu Eisenbach (mit 5/6) und die von Dörnberg und Schenk von Schweinsberg (mit 1/6), ein Verfahren beim Hofgericht in Marburg eingeleitet, um ihnen diesen Besitz ganz abzustreiten. Die Grafen von Solms waren Rechtsnachfolger der früheren Besitzer des Gerichts Oberohmen, der Weisen von Fauerbach und der Königsteiner. Es soll unregelmäßigkeiten beim Veräußern des Gerichts gegeben haben.

Aber die Gerichtsherren waren auch untereinander uneins. Wie es in solchen Ganerbschaften (Erbengemeinschaft) immer der Fall ist, versuchte jeder seine Rechte zu erweitern und die Rechte des Teilhabers zu beschränken. In verschiedenen Dingen gingen die Riedesel gegen die Schenks von Schweinsberg und die gegen die von Dörnberg. Das Streiten ging so lange, bis eine Partei auf den Gedanken kam die Gemeinschaft aufzulösen.

So kam man vom 16. bis 20. Oktober 1612 in Oberohmen zusammen. Die Riedesel waren alle zur Stelle (Volprecht IV., Georg V., Johann XI., Volprecht VI., außer Georg VIII.). Ludwig von Dörnberg und Johann Hermann Schenk zu Schweinsberg waren unter anderen anwesend. Als Gegenstand der Gemeinschaft wurde folgendes festgestellt: alle Obrigkeit in bürgerlichen und peinlichen Sachen, Erbforderungen, Hohe und Niedere Jagd, Fischerei, Gehölz, Forst- und Mastgeld, Lehnschaft in einigen Lehnsgütern, der halbe Weinschank (die andere Hälfte hatte Hessen), herkömmliche Zinsen, Frondienste u. a.

Als Wert des jährlichen Einkommens aus dem Steuerteil wurde festgestellt: 85 fl. Zinsen, 50 fl. Zehnten und Vogthafer, 50 fl. Jagd und Fischerei, 25 fl. Holzgeld und Masthafer, 60 fl. Lehnsgeld, 25 Viertel Hochzeitshafer (= 50 fl.), 20 fl. Fahrten und Brieftragen, 250 Hochzeitshühner, dazu der alte Burgsitz der von Dörnberg und der von Schweinsberg in Oberohmen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf einen Kaufpreis von 8800 fl., der auf Pfingsten 1613 bezahlt werden sollte.

Ludwig von Dörnberg reiste selbst nach Aschaffenburg, um die Zustimmung des Kurfürsten einzuholen. Aber es ging nicht so einfach, wie es sich die Vertragsschließenden gedacht hatten. Die Belehnung der Schenk von Schweinsberg und der von Dörnberg hatte nie auf 1/6 gelautet, sondern immer nur auf "das Gericht" Oberohmen. So enstand nun die Frage, wie die Riedesel zu ihren 5/6 gekommen seien, ob sie je belehnt waren oder sie sich der Lehnspflicht entzogen hätten. Zugleich wurde in der Mainzer Kanzlei die Anregung gegeben, ob nicht die Riedesel statt des 1/6, das sie erwarben, das Ganze Gericht als Lehen erwerben wollten. Nach einigem Abwägen, ergaben sich auch Vorteile für die Riedesel.

Erzbischof Johann Schweickard von Mainz belehnte also am 26. November 1614 die Riedesel zu Eisenbach mit dem verkauften Sechstel und den übrigen Teilen, also mit dem Haus und dem ganzen Gericht Oberohmen, den Dorfschaften Oberohmen, Großeichen, Ruppertenrod, Unterseibertenrod, Zeilbach und Kleineichen, dem Wald Hahrholz, Eicherholz, Steinbügel, Wolfsbusch, Hageküppel, Oberbuchholz, Zeilwald und dem neuen Wäldchen, mehreren Fischwassern, aller Obrigkeit in bürgerlichen und peinlichen Sachen, Zinsen, Renten, Zehnten, Frondiensten, Erbhuldigungen, Hoher und Niederer Jagd, Fischereien, Gehölz, Forst- und Mastgeld, Lehngütern und Weinschank.

Am 24. April 1615 wurde die Kaufsumme bezahlt. Ein Jahr später erteilte Landgraf Ludwig V. seine landesherrliche Zustimmung, nachdem die hermannsteinschen Schenken von Schweinsberg schon am 8. September 1614 ihre Zustimmung gegeben hatten. Die Riedesel hatten dafür große Opfer gebracht. Aber sie waren nun im unbestrittenen Besitz des Gerichtes Oberohmen. Die ständigen Streitigkeiten waren zu Ende.

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1531

Reformation 1517-1531

Laut der Überlieferung soll der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen in lateinischer Sprache zu Ablass und Buße angeschlagen haben, um eine akademische Disputation herbeizuführen. Damit leitete er die Reformation der Kirche ein.

Dies zum Anlass genommen, folgt hier ein kurzer Überblick wie denn eigentlich die neue Lehre Luthers in der Kirchengemeinde Groß- und Klein-Eichen eingeführt wurde. Dazu kann man aus der Festschrift zum 265. Geburtstag der Groß-Eichener Kirche im Jahr 2012, welche von Pfarrerin Kerstin Kiehl verfasst wurde, viel erfahren.

Klein-Eichen gehörte von Beginn seiner Gründung an als Filialgemeinde zur Pfarrei Groß-Eichen. Dies bedeutete für die Einwoher Klein-Eichens, dass sie alle Gottesdienste in der Groß-Eichener Kirche zu besuchen, ihre Kinder in die Groß-Eichener Schule zu schicken und ihre Toten auf dem Groß-Eichener Friedhof zu begraben hatten.

Zu der Kapelle Groß-Eichen zählte auch ein Teil der Laubacher Pfarrerei. Lardenbach war zumindest ab dem 11. Jahrhundert Groß-Eichen zugeordnet. Und als Lardenbach erst 1544 zum evangelischen Bekenntnis wechselte, gehörte der Ort schon zum Kirchspiel Freienseen.

Das Patronatsrecht (Recht des Patrons war u. a. das Vorschlagsrecht für die Besetzung des betreffenden Kirchenamtes) über die Pfarrkirche übten zunächst die Mainzer Erzbischöfe aus. Nachweislich ab dem Jahr 1486 unterstand die Pfarrei Eichen mit der Filiale (Ober-) Ohmen dem Marienstift in Lich.

Die Kirchengeminde Groß-Eichen gehörte also zum Licher Marienstift, dessen Patronatsherren die Grafen zu Solms-Lich waren. Die Dörfer Groß-Eichen und Klein-Eichen hingegen gehörten als Teil des Gerichtes Ober-Ohmen zum Gebiet der Freiherren zu Eisenbach. Dazu kam aus kirchlicher Sicht, dass die Licher Grafen in den 1520er Jahren und auch noch lange Zeit danach am alten katholischen Glauben festhielten, während die Riedesel bereits 1527 mit der Einführung der Reformation in ihrem Gebiet begonnen hatten.

Lange wurde gerätselt, wann es in Groß-Eichen wohl den ersten evangelischen Prediger gegeben hatte. Die offizielle Liste der evangelischen Pfarrer Groß-Eichens beginnt erst mit Johannes Vipertus (1561-1584) und dessen Nachfolger Konrad Altag (1584-1612).

Im Jahre 1531 muss die Pfarrstelle in Groß-Eichen unbesetzt gewesen sein, und die Freiherren zu Riedesel entsandten, ohne mit dem Marienstift oder dem Licher Patronatsherren Rücksprache zu halten, einen "geschicklichen" Prädikanten nach Groß-Eichen, der das Evangelium nach der neuen Lehre Luthers predigte. Überliefert ist nur sein Vorname: er wird nur "Herr Peter" genannt.

Daraus entspann sich ein reger Disput zwischen den weltlichen und geistigen Herren. Bedauerlicherweise ist nicht weiter dokumentiert, wie die Sache letztlich ausgegangen ist, doch wird hier deutlich, mit welchem Nachdruck die Gemeinde ihr Recht auf einen geeigneten Parrherrn vorbrachte, und das man ab 1531 in Groß-Eichen auf jeden Fall evangelisch gesinnt war. "Herr Peter" war also erwiesenermaßen der erste evangelische Pfarrer, der in Groß-Eichen seinen Dienst tat.

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