01. Dezember 1940

Feuerwehrarbeit im Landkreis Gießen

Im "Burghof" fand am Sonntag (1. Dezember 1940) im Auftrage des Dezernenten für das Fuerlöschwesen im Landkreis Gießen, Regierungsrat Dr. Fuhr, eine Dienstbesprechung der Führer der Freiwilligen Feuerwehren statt. Zu dieser Dienstversammlung waren auch die Bürgermeister der Landgemeinden eingeladen. (Ob die Bürgermeister von Klein-Eichen, Karl Müller und von Lardenbach, Otto Keil auch dabei waren, ist nicht belegt.)

Kreisfeuerwehrführer Bouffier begrüßte die Wehrführer, die Führer der Pflichtfeuerwehren, die Kassenverwalter und den Verleger und Schriftleiter der "Hessischen Feuerwehr-Zeitung", Albin Klein, und erstattete dem Sachbearbeiter beim Herrn Landrat, Regierungsrat Dr. Fuhr, Meldung. Wie der Kreisfeuerwehrführer weiterhin ausführte, ist die Neuordnung im Feuerlöschwesen noch nicht abgeschlossen, und das Verhältnis der Freiwilligen Pflicht- und Werkfeuerwehren noch nicht eingehend geklärt. Das Kriegsjahr 1940 hat auch die Wehren im Landkreis Gießen vor neue große Aufgaben gestellt.

Regierungsrat Dr. Fuhr richtete dann an die Wehrführer eine Ansprache, in der er die erfreuliche Mitteilung machen konnte, dass die Wehren im Landkreis sich trotz aller Umstände als schlagkräftig und einsatzbereit erwiesen haben... Weiterhin machte Regierungsrat Fuhr auf die Notwendigkeit der Durchführung der angeordneten Nachtwachen in den Landgemeinden aufmerksam. Die Kreispolizeibehörde geht jedem Weigerungsfalle nach.

Besondere Beachtung ist der Betriebsfähigkeit der Bezirksmotorfeuerwehrspritzen zuzuwenden. Für diesen Zweck muß u. a. ein entsprechender Brennstoffvorrat vorhanden sein. Die Entschädigung für den Verdienstausfall bei der Brandbekämpfung haben die Gemeinden zu bezahlen, so der Regierungsrat.

Kreisfeuerwehrführer Bouffier erstattete den Bericht über die letzte Dienstbesprechung ... Weiterhin wurde gefordert, dass jede Gemeinde eine Motorspritze anschaffen soll. Für den Landkreis Gießen hat sich die Aufteilung in 7 bzw. 8 Bezirke als vorteilhaft erwiesen. Die Bezirke konnten mit Motorspritzen und Mannschaftswagen, sowie den dazu gehörenden Schlauchmaterial ausgerüstet werden, deren Anschaffung heute schwieriger wäre.

Wie der Kreisfeuerwehrführer weiter ausführte, sollen nach dem Kriege die Pflichtfeuerwehren in Freiwillige Feuerwehren umgewandelt werden. Zur Teilnahme an den Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule ... haben auch die Pflichtfeuerwehren Männer zu melden. Zum Schluß wurden weitere Fragen angesprochen, wie z. B. die Überwinterung der Hydranten und Löschgeräte, die Ausbildung in der Gruppe, das Koppeln der Motorspritzen.

(Heimat Zeitung)

Fotos

 
06. Oktober 1940

Ende der Sommerzeit

Die mit der Verordnung vom 23. Januar 1940 eingeführte Sommerzeit, für die die öffentlichen Uhren um eine Stunde vorgestellt worden waren, endet mit dem in der Verordnung angegebenen Termin, dem Sonntag, dem 6. Oktober 1940, vormittags 3 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt werden daher die öffentlichen Uhren um eine Stunde, d. h. von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt.

Die Sommerzeit hat sich als sehr vorteilhaft in mehrfacher Hinsicht erwiesen. Vor allem ermöglicht sie die Verlängerung der Freizeit bei Tageslicht um eine Stunde, was für die Schaffenden auch in gesundheitlicher Beziehung von besonderem Wert ist. Dazu kommen noch erhebliche Kohleneinsparungen für den Wenigerverbrauch an Licht.

Nachtrag: Durch eine am 3. Oktober im Reichsgesetzblatt erschiene Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung wird die Sommerzeit bis auf weiteres verlängert.

(Heimat Zeitung

 
08. September 1940

Reichs-Luftschutzbund und Gruppenführer

Gemeindegruppenführer Friedrich Döll (Laubach) hatte auf Sonntagnachmittag die Untergruppenführer von Freienseen, Gonterskirchen, Klein-Eichen (Wilhelm Dörr), Lardenbach (Adolf Keller), Laubach, Münster, Ruppertsburg, Stockhausen, Weickartshain und Wetterfeld zu einer Besprechung nach Laubach berufen, um ihnen einige von der Ortsgruppe Gießen getroffene Anordnungen bekanntzugeben.

Die Anschrifft des RLB.-Gaues lautet: Gau Hessen-Rheinland-Süd, die frühere Ortskreisgruppe Gießen heißt jetzt Ortsgruppe Gießen. Die Gemeindegruppen und Untergruppen werden beziffert. Bei Eingaben ist stets der Dienstweg einzuhalten.

Da sich der Reichsschutzbund mit seinen Einrichtungen für die Wehrerhaltung des Deutschen Volkes als unerlässlich erwiesen hat, wird er auch nach dem Kriege bestehen bleiben. Eine dringliche Gegenwartsaufgabe und gesetzliche Pflicht ist die Beschaffung der etwa noch fehlenden Geräte (Einstellhandspritzen zu 16 RM, Tierluftschutzkästen zu 19 RM). Alle Amtswalter sind angehalten, Bestellungen entgegenzunehmen.

Die Ausbildung der Selbstschutzkräfte wird unablässig weiter gefördert. Bei etwaigen feindlichen Fliegerangriffen haben die Untergruppen die Gemeindegruppe sofort telefonisch zu benachrichtigen und einen schriftlichen Bericht folgen zu lassen.

(Heimat Zeitung)

Der nationalsozialistische Ortsgruppenleiter stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter (gelegentlich auch als Ortsgruppenführer bezeichnet) stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehenden Blockwart (Blockleiter). Oberhalb des Ortsgruppenleiters folgten die Kreisleiter, die 32 Gauleiter, die 18 Reichsleiter sowie der Führer und dessen Stellvertreter.

Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte in der Ortsgruppe. Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters ermöglichte sogar die Kontrolle des Bürgermeisters und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen.

Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“

Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.

(wiki)

 
10. August 1940

Polnische Arbeiter

Während des Zweiten Weltkrieges wurden nahezu drei Millionen Menschen aus Polen nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Als Heinrich Himmlers Reichssicherheitshauptamt am 8. März 1940 die sogenannten Polen-Erlasse erließ, befanden sich in Deutschland bereits eine knappe Million polnische Zwangsarbeiter. Der Zweck der Verordnungen waren die wirtschaftliche Ausbeutung und die rassistische Ausgrenzung der Polen aus der deutschen „Volksgemeinschaft“.

Die Polen-Erlasse waren bindend für Arbeitgeber und lokale Behörden. Die NSDAP und ihre Parteigenossen propagierten die rassistische Einstellung in der deutschen Bevölkerung. Entsprechend wurden die Polen behandelt: als minderwertige Menschen, die zur bloßen Arbeitskraft reduziert wurden. Zu ihrer täglichen Erfahrung gehörten Erniedrigung, Angst und Hunger.

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin

Die Grünberger Heimat Zeitung berichtete:

"Am Samstagabend (10. August 1940) trafen auf dem Grünberger Bahnhof 20 Mädchen und 24 junge Männer aus Polen ein. "Einsatz für die Landwirtschaft!" hieß auch für diesen zweiten, für den Bezirk der Arbeitsnebenstelle Grünberg bestimmten Transport die Parole. Der Leiter der Nebenstelle, Inspektor Wiegelmann, und die Angestellten der Nebenstelle nahmen die 54 Ankömmlinge in Empfang und übergaben sie den Arbeitgebern, die zum Teil aus weit entfernten Orten mit Fuhrwerk herbeigeeilt waren, um die sehnlichst erwarteten Hilfskräfte in Empfang zu nehmen.

Es kamen nach Appenrod 7 Arbeiter oder Arbeiterinnen, nach Atzenhain 3, Bollnbach 1, Büßfeld 2, Deckenbach 2, Elpenrod 2, Freienseen 2, Gontershausen 2, Groß-Eichen 1, Grünberg 3, Hainbach 2, Harbach 1, Hattenrod 2, Höingen 2, Homberg 2, Klein-Eichen 1, Laubach 1, Lehnheim 1, Londorf 1, Maulbach 3, Münster 1, Ober-Ohmen 2, Odenhausen 1, Reinhardshain 1, Rüddingshausen 2, Sellnrod 3, Stockhausen 1, Weitershain 2.

Unter den Fremdlingen befanden sich auch einige Volksdeutsche, die als Dolmetscher wirkten und der allgemeinen Freude Ausdruck verliehen, dass die bereits am Mittwoch in Polen begonnene Reise nunmehr ihr Ende gefunden habe. Einige Fahrtgenossen, die auch gerne zum deutschen Volke zählen möchten, den ihre Zugehörigkeit zu unserem Volkstum bestätigenden Ausweis jedoch noch nicht besitzen, äußerten sich etwa mit den Worten: "Wir sind alle Deutsche, es gibt keine Polen mehr, Polska kaput!"

Ein nicht gerade sehr würdiges Bekenntnis zu den Fahnen des Siegers! Beruhigender Weise wird die Zuerkennung des Volksdeutschen Ausweises von dem Ergebnis einer scharfen Prüfung abhängig gemacht."

(Heimat Zeitung)

Fotos

 
16. Juli 1940

Pfarrer Ernst Damerau

Pfarrer Damerau wurde im Mai 1935 von Treisa nach Oberhessen versetzt. Hier war er Pfarrer zu Groß- und Klein-Eichen im Dekanat Grünberg. Ernst Damerau starb 1940 in Frankreich. Er wurde 34 Jahre alt.

Fotos

 
01. April 1940

Sommerzeit

Ab 1. April tritt in Deutschland die Sommerzeit in Kraft, von diesem Tag ab wird die übliche Stundenzählung um eine Stunde mehr in den helleren Tag hineinverlegt. Am 1. April um 2 Uhr vormittags werden nach einer Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidugung die öffentlichen Uhren im Gebiet des Großdeutschen Reiches um eine Stunde, d. h. von 2 auf 3 Uhr, vorgestellt. Die Sommerzeit dauert bis zum 6. Oktober, 3 Uhr vormittags, zu welchem Zeitpunkt die öffentlichen Uhren wieder um eine Stunde, also von 3 auf 2 Uhr, zurückgestellt werden.

(HZ/GA)

 
10. Februar 1940

Kältester Winter seit über 100 Jahren

Der Winter 1939-40 war ein sehr strenger Herr. Man muß in der Geschichte der Meteorologie mehr als 100 Jahre zurückblättern, bis man im Jahre 1829-30 auf einen Winter stößt. der dem diesjährigen gleichkommt bzw. ihn noch übertrifft. In diesem Jahre erlebten wir in Frankfurt a. M. nicht weniger als 52 aufeinanderfolgende Frosttage (d. h. Tage, an denen die Temperatur bis auf null Grad sank); davon waren 44 Eistage (d. h. Tage, an denen die Temperatur während des ganzen Tages unter null Grad blieb). Der Januar hatte allein 30 Eistage und stellte damit einen neuen Rekord auf.

Über die Ursache der Kälte und den Schaden, der evtl. an Pflanzen und Tieren angerichtet wurde, hielt Prof. Dr. F. Linke einen Vortrag, wobei er der Meinung ist, dass sich die kalte sibirische Luft in diesem Jahre besonders reichlich nach Europa verlagerte und es in seiner ganzen Ausdehnung mit Schnee und Kälte umgab. Warum und weshalb sich die kalte Luft aus dem Osten in diesem Jahre nun so heftig im Westen einstellte, bleibt aber vorläufig noch ein Geheimnis.

(HZ/GA)

 
06. Februar 1940

Winter in Hessen

Der Reichsstatthalter in Hessen - Landesregierung - hat folgende Anordnung getroffen: Die Verkehrslage erfordert umgehende Beseitigung der Schneemassen innerhalb der Ortslagen. Wo die Mittel der Gemeinden zur Beseitigung der Schneemassen nicht ausreichen, werden hiermit die Gemeindeverwaltungen ermächtigt, die Gemeindeangehörigen, und zwar Männer und Frauen über 16 Jahre, die tatsächlich für die Arbeiten geeignet sind, zu Hand- und Spanndiensten heranzuziehen. Die engere Begrenzung des Personenkreises bleibt den Gemeindevorständen überlassen.

Ich erwarte, dass von der Ermächtigung soweit Gebrauch gemacht wird, dass die Schneemassen baldmöglichst beseitigt sind. Es ist in erster Linie dafür zu sorgen, dass die reibungslose Durchfahrt für die Fahrzeuge auf den Hauptverkehrsstraßen gesichert wird. Das Interesse des Fußgängers muss demgegenüber notfalls zurücktreten.

(HZ/GA)

 
23. Januar 1940

Winter in Europa

Die starke Kältewelle, die augenblicklich über ganz Europa lagert, hat überall einen bisher ungekannten Tiefstand der Temperaturen hervorgerufen. Bei dem nun schon seit Wochen andauernden Kälteeinbruch muss es sich wohl um eine elementare Naturerscheinung handeln. Es ist wahrhaftig ein sibirischer Winter über Europa hereingebrochen. Bis weit in den Süden unseres Erdteils erstreckt sich das Einflussgebiet der Kältewelle, und überall sind mit dem strengen Frost schwere Verkehrsbehinderungen, Schneeverwehungen, Stockungen der Lebensmittelzufuhr und alle anderen Dinge, die eine derartige Wetterkatastrophe mit sich bringt, zu verzeichnen.

Aber wie so viele andere Aufgaben wird das deutsche Volk auch den Kampf gegen den harten Winter erfolgreich meistern. Freilich wird das Einzelinteresse hinter dem Wohl der Allgemeinheit manchmal zurückstehen müssen. Die Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft und der Heeresversorgung stehen an erster Stelle. Deshalb werden wir gern Geduld und Einsicht üben, wenn einmal vom einzelnen ein kleines Opfer verlangt wird.

(HZ/GA)

   
19. Januar 1940

Kalter Winter

In Gießen wird an diesem Tag mit -26,9°C die kälteste Temperatur in diesem Winter gemessen.

 

 
04. Januar 1940

Ordnung der Viehwirtschaft

Im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes ist soeben die Sammelanordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft für das Jahr 1940 erschienen. Sie lehnt sich eng in ihren Grundsätzen an die für das Jahr 1939 geltende Sammelanordnung an, jedoch sind selbstverständlich sämtliche kriegswirtschaftlichen Maßnahmen eingebaut worden.

Was die Preise angeht, so bleiben bei Schweinen die augenblicklich geltenden Grundpreise in Kraft. Ebenso bleibt es entsprechend dem Vorjahr bei dem saisonmäßigen Preisabschlag von 0,50 RM je 50 Kilogramm Lebendgewicht vom 1. Januar bis zum 24. Mai 1940 und bei dem saisonmäßigen Preiszuschlag von 3 bzw. 2 RM je 50 Kilogramm Lebendgewicht in der Zeit vom 15. Juli bis 5. Oktober 1940.

Die Rinderpreise bleiben grundsätzlich aufrechterhalten. Hinzu treten auch hier wie im Vorjahr Zu- und Abschläge auf einzelnen Märkten, die aus saisonmäßigen Gründen festgelegt sind. Neu jedoch ist die Gewährung eines Rüchterungszuschlages für Rinder, wie er für Schweine schon seit geraumer Zeit Geltung hat. Voraussetzung für die Gewährung des Rüchterungszuschlages bei Rindern jedoch ist, dass die Tiere nach bestimmter Transportdauer girekt aus dem Wagen verwogen werden. An den Kälberpreisen ändert sich gleichfalls nichts.

(HZ/GA)

 

 

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