Tagung der Ortsbauernführer des Kreises Schotten 1933Der Kreisbauernführer gab in der am 27. November 1933 stattgehabten Tagung der Ortsbauernführer bekannt, daß ein Geschäftszimmer in Schotten gemietet wird, wohin von nun an ab alle Anfragen und sonstige Schriftlichkeiten zu richten sind und von wo aus auch wieder die entsprechende Antwort kommt. Da sich in den einzelnen Pachteinigungsämtern und Berufungsstellen noch vielfach Beisitzer aus früherer liberalistischer Zeit befinden, die auch jetzt noch nicht die Idee des Nationalsozialismus verstanden haben, wird den zuständigen LDF aufgetragen, diese Stellen, soweit es nötig ist, mit Männern zu besetzen, die unbedingt auf nationalem Boden stehen. Es kommt dies für die Ämter in Schotten, Ulrichstein und Laubach in Frage. Ebenso werden für die Erbhofgerichte an diesen 3 Städten, die Anerberichter bestimmt und zwar für jedes Gericht 3 Beisitzer und 3 Stellvertreter. Es folgt nun ein lebhafter Gedankenaustausch über den Erbhof, worin hauptsächlich an Hand von Beispielen, über die der Kreisbauernführer entscheidet, klar hervorgeht, wie doch jedem Einzelnen Rechnung getragen wird und scheinbare Härten in dem Gesetz zu vermeiden sind. Nun geht der LKR auf einzelne grundlegende Punkte ein. In den Arbeitsdienstlagern kann kein landwirtschaftlicher Arbeiter aufgenommen werden ohne entsprechende Bescheinigung, daß er nicht durch eigene Schuld arbeitslos ist. Der Kreisbauernführer kommt jetzt auf die Wagnerpreise zu sprechen. Er verliest die von der Innung festgesetzten Preise, die im Gegensatz zu den Vorkriegspreisen eine über 100prozentige Steigerung erfahren haben. Allgemein ist man der Ansicht, daß es dem Bauer unmöglich ist, oder aber nur in langer Zeit, diese Preise aufzubringen. Wenn von dem Bauer gerechte Preise verlangt werden, so wird er auch für baldige Begleichung der Rechnung sorgen. In unserem Gebiet, wo der Wagner meistens auch noch Landwirt ist, Holz genügend zur Verfügung ist und auch nicht teuer, muß sich jeder Wagner selbst sagen, daß diese Richtpreise doch zu hoch sind. Betreffs Entschuldung ist vorerst ein gültiger Vergleich mit den Gläubigern herbeizuführen. Erst nach dessen Hinfall kann der Entschuldungsantrag auf dem Amtsgericht gestellt werden. Die Feldbereinigung wird nun überall durchgeführt und es stehen die Arbeitsdienstlager zu deren billigeren Durchführung zur Verfügung. Nachdem die einzelnen Abteilungsleiter zu Wort gekommen waren, führte der Fachberater für Siedlung folgendes aus: Jedes zu veräußernde Land in einer Gemeinde muß für Siedlungszwecke gewonnen werden. Kein Bauer darf von einem Juden oder Makler Land kaufen. Anträge auf Neusiedlung müssen durch den Ortsbauernführer eingereicht werden. Diesen Anträgen muß ein Zeugnis über die Bauernfähigkeit des Ansiedlers beiliegen. Erfreulicherweise haben sich auch im Kreise Schotten schon viele Bauernhöfe gemeldet. (Grünberger Anzeiger) [Der Ortsbauernführer war in der Zeit des Nationalsozialismus der Leiter der kleinsten beziehungsweise untersten Einheit im Aufbau des Reichsnährstandes. Er vertrat somit die Ortsbauernschaft, in der Regel ein Dorf oder eine Gemeinde, in der er selbst ansässig war. Mehrere Ortsbauernschaften wurden zu einer Kreisbauernschaft zusammengefasst. Ein Ortsbauernführer musste kein Mitglied der NSDAP sein. Organisatorisch war der Reichsnährstand in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften gegliedert, die jeweils von einem Landes-, Kreis- oder Orts- Bauernführer kontrolliert wurden.]
|
![]() |
Brotzeit "Auf den drei Stümpfchen" mit "Kootz". Ernst Faust, Pauline Faust, Rolf Faust sowie Kurt und Karl Faust, um 1932 |
![]() |
![]() |
![]() |