Angleichung der Bebauungsplanungen, 2003Auch in Grünberg: Was ein Bauherr im Stadtteil A darf, das darf er im Stadtteil B noch lange nicht. Im Baugebiet "Heiligenstock" in Queckborn etwa sind Querbauten erlaubt, im "Eichwiesenfeld" in Klein-Eichen nicht, ähnlich verhält es sich mit Dachausbauten (Spitzböden aufgrund niedriger Trauf- bzw. Firsthöhen verhindert). Seit August 2002 steht das Thema "Angleichung der Bebauungspläne" in Grünberg auf der Agenda, als der Ältestenrat einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung gab. Mit der Ausarbeitung wird sich nun Dipl.-Geograph Holger Fischer, in Grünberg inzwischen mit vielen Bauleitplanungen betraut, beschäftigen. Ziel ist eine Art kommunaler Bausatzung. Diese soll für mehr Gerechtigkeit sorgen - für bzw. "gleichere" Rechte, denn klar ist: Die per Bebauungspläne festgeschriebene bauliche Nutzung wird sich auch künftig an den landschaftlichen Gegebenheiten und der Umgebungsbebauung zu orientieren haben. Eine Satzung also als "Rahmen", der mittels Bebauungsplänen so zu modifizieren wäre, dass man der Forderung nach "regionaltypischen" Bauen gerecht wird. In der jüngsten Sitzung (5. Februar 2003) des Bauausschusses der Stadtverordnetenversammlung wurde besagte Richtlienienanpassung vorangebracht - auf Druck der FWG. Die nämlich hatte, des Wartens auf eine Verwaltungsvorlage leid, eine Angleichung der Vorschriften im "Eichwiesenfeld" mit jenen in Queckborn oder Harbach fordern wollen. Den Antrag stellte sie am Ende wegen besagten Auftrags an Fischer zurück, der von der Verwaltung nun zusammengestellte Unterlagen vorgelegt bekam. FWG-Stadtverordneter Ernst Heger, als Architekt eines betroffenen Bauherren im "Eichwiesenfeld" sozusagen Anwalt in eigener Sache, erläuterte das Problem an einem konkreten Fall. Würde sein Auftraggeber in Queckborn bauen, so hätte er mit dem gewünschten Dachausbau wie mit der Nutzung des Kellers keine Probleme. Der Bebauungsplan für das Klein-Eichener Neubaugebiet aber verhindere mit der Festsetzung der Höhen sowohl gewünschten Kniestock wie er die Entwässerung erschwere (Kanalsohle höher, Abwasser etwa aus einer Waschmaschine nur per Hebewerk zu entsorgen). Von daher des Freien Wählers Forderung, den Klein-Eichenern zu erlauben, was in Queckborn oder Harbach möglich ist; zumal hier die Kanalplanung offensichtlich im Widerspruch zur Bebauungsplanung stehe. BürgermeisterDamaschke verwies auf den Grundsatz, wonach die Kommunen ihre städtebaulichen Ziele via Bebauungsplänen formulierten, sich die Bauherren an diesen Vorgaben orientierten und nicht umgekehrt. Es könne doch nicht angehen, dass jeder Bebauungsplan nachträglich den speziellen Wünschen angepasst werde - von den Kosten ganz abgesehen. Was den FWG-Sprecher aber nicht zufrieden stellte: Dass hier die Probleme entstünden, resulziere aus ungleichen Vorgaben: Im "Eichwiesenfeld" beziehe sich die Höhenfestsetzung auf das Gelände, andernorts werde die Oberkante Erdgeschossdecke als Anhaltspunkt vorgegeben, dort sei es somit erlaubt, höher zu bauen. Der Bauherr, ihm ward Rederecht gewährt, fügte an, dass die Kanalplanung nicht den topographischen Gegebenheiten angepasst worden sei und die unteren Bauplätze im "Eichwiesenfeld" wegen der Hanglage benachteiligt seien. "Ich verstehe nicht, warum man einem Bauherren nicht entgegen kommen kann, es geht doch nur um 70 Zentimeter" (bei solcher Anhebung der Traufhöhe, jetzt 4,50 Meter, könnte er zudem im Dachgeschoss noch den gewünschten Wohnraum schaffen). Fischer bestätigte, die Traufhöhe sei hier talseitig auf das Gelände bezogen - durchaus sei das ein Problem für Häuslebauer. Auch räumte er ein, dass die Kanalhöhe nicht auf die Bebauungsplanung abgestimmt wurde. Doch stellte er auch fest: "Dass Pumpen einzusetzen sind, ist heute nichts Ungewöhnliches mehr. Nur hätte das in der Begründung des Planes ausgewiesen sein müssen." Kein "gutes Signal" wäre es für ihn, für einen Einzelnen die Bebauungsplanung zu ändern. Dass auf mögliche Sichtbeeinträchtigungen oben liegende Häuser zu achten sei, fügte der Bürgermeister an. Verständnis für die Klagen zeigte dagegen zeigte dagegen Ausschussvorsitzender und Lardenbachs Ortsvorsteher Erdmann: "Wir brechen uns keinen Zacken aus der Krone, wenn wir den Bebauungsplan ändern." Zumal zu befürchten sthe, dass die Stadt auf den unten liegenden Grundstücken im "Eichwiesenfeld" sitzen bleibe. - Am Ende stand die Einigung, eine "Bausatzung" nun beschleunigt erstellen zu lassen. Dem Bauherr ward auf den Weg gegeben, dass dann eventuell kurzfristig eine Änderung erfolgen könnte. ( Der Bauwillige verzichtete darauf in Klein-Eichen im "Eichwiesenfeld" ein Haus zu errichten.) (Gießener Allgemeine Zeitung) |
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Kahlsberg und Eichwiesenfeld im Januar 2003 |
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