Meldungen 1974Nach einer Rechtsordnung zur Abfallbeseitigung soll bei der bevorstehenden Getreideernte die Vorschrift Beachtung finden. Danach soll das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle, insbesondere von Stroh, der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Werktage vorher angezeigt werden. Jeder Landwirt, der Stroh in größeren Mengen oder andere pflanzliche Abfälle verbrennt, die Lage und Größe des Grundstückes, auf dem Abfälle verbrannt werden sollen, und Art und Menge des Abfalles rechtzeitig dem Ordnungsamt der Stadt Grünberg mitteilen. Gestern abend (25. August 1974) gegen 22 Uhr stand roter Feuerschein über Mücke. Gleich darauf ertönten die Feuer-Alarmsirenen in Flensungen und kurz darauf auch in Merlau. Das Hauptgebäude der Erzwäsche brannte bei dem Eintreffen der Flensunger Wehr bereits lichterloh. Das Feuer hatte am Boden begonnen und sich sehr rasch auf das ganze recht hohe Gebäude ausgedehnt, das durchweg aus Holz erstellt ist. Durch das Auslaufen des Eisenbergbaues in dem hiesigen Gebiet hatte der gesamte Gebäudekomplex keine Verwendung mehr. Nach dem jetzigen Großbrand sind die vorhandenen Gebäude vollkommen zerstört. Einstimmig genehmigten die Grünberger Stactverordneten in ihrer Versammlung am Donnerstag (29. August 1974) eine aus juristischen Gründen notwendig gewordene Änderung der Hauptsatzung, die nun vorschreibt, daß alle Pläne und Karten, die die Stadt bekanntmacht, innerhalb einer Frist von jedem Bürger eingesehen werden können. (Grünberger Heimat Zeitung) |
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