Meldungen 1964

Das Kreisrechtsamt teilt mit: In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften Grundstücke im Außengebiet mit sogenannten Wochenendhäusern bebaut werden oder derartige Grundstücke eingezäunt werden. Zur Vermeidung einer Entwicklung die nicht im Interesse der Gemeinden liegen kann, wird daher (16. Juli 1964) nochmals auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
1. Wochenendhäuser: Nicht genehmigungsfähig sind Bauwerke mit weniger als 15 cbm umbauten Raum und 3 Meter Höhe, die keine Feuerstelle oder Aufenthaltsräume enthalten. Beim Kreisbauamt anzeigepflichtig sind Bauwerke zwischen 15 und 30 cbm umbauten Raum und 3 Meter Höhe, die keine Feuerstätten und Aufenthaltsräume enthalten. Alle darüber hinaus gehenden Bauwerke sind baugenehmigungspflichtig. [...] im Außengebiet ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Weil nicht genug Wasser-Speicherraum (in Grünberg) vorhanden ist, lassen sich die erforderlichen Wassermengen nicht bereitstellen, so dass äußerste Haushaltung in der Wasserentnahme notwendig ist. Um keine Unterbrechung in der Wasserversorgung eintreten zu lassen, wird angeordnet, dass ab sofort (16. Juli 1964) die Berieselung von Gärten, Anlagen usw., solange sie unnormale Hitze anhält, unterbleibt.

Die Wasserlage in einigen Vogelsberggemeinden ist kritisch (21. Juli 1964) geworden: Die Stadt Schotten sieht sich zu drastischen Versorgungseinschränkungen veranlasst, und die Einwohner von Betzenrod beziehen das lenemsnotwendige Naß nur noch aus einem spärlich rinnenden Dorfbrünnlein, nachdem die zentrale Wasserversorgung total ausgetrocknet ist. Teilweise muss in anderen Gemeinden die Hauptleitung mehrfach täglich abgesperrt werden, damit die Versorgung nicht ganz zusammenbricht.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
 
Klein-Eichen
Das erste Wochenendhaus auf dem Galgenberg von Gustav Ruppel
 

 

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