27. Dezember 1941

Einziehung der Glocken

Zur Erweiterung der Reserven unserer Rohstoffwirtschaft werden gegenwärtig überzählige Kirchen- und Rathausglocken abgenommen. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme, wie sie allgemein bereits vor 130 Jahren während der Befreiungskriege erstmalig und danach sowohl im deutsch-französischen Krieg 1870/71 wie in den ersten Weltkriegsjahren zur Durchführung kam. Es ist Vorsorge getroffen, dass jeder Gemeinde mindestens eine Glocke erhalten bleibt. Alle künstlerisch oder historisch wertvollen Glocken werden ebenfalls dem Kulturgut des deutschen Volkes bewahrt.

(Grünberger Heimat Zeitung, 27. Dezember 1941)

Von dieser Aktion war die Klein-Eichener Kirche nicht betroffen, wohl aber die in Lardenbach.

Von November 1941 bis April 1942 nahm das Regime 54.000 Glocken ab, von denen 37.000 unmittelbar zu den Hütten transportiert wurden; 15.000 Glocken kamen zunächst in Sammellager, und nur 2.000 Glocken blieben vorübergehend liegen. Insgesamt wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs rund 102.500 Glocken abgehängt, von denen der Großteil auch eingeschmolzen wurde.

Die wenigen Glocken, die nicht eingeschmolzen wurden, lagerten am Ende des Krieges meist auf "Glockenfriedhöfen". Der größte Lagerplatz dieser Art befand sich auf einem Gelände in der Nähe des Hamburger Hafens, wo nach der Kapitulation des Deutschen Reichs noch mehr als 10.000 Glocken auf den Schmelzofen warteten. Immerhin: Viele dieser Glocken konnten in den Jahren nach dem Krieg an die Kirchengemeinden in Deutschland und den ehemals besetzten Gebieten zurückgegeben werden. geschmolzen wurde.

(S. Zimmermann)

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17. November 1941

Unterricht der Landwirtschaftsschule

Im Bezirk der Landwirtschaftsschule Grünberg fand die diesjährige Herbstprüfung der Landarbeitslehrlinge in Lauter im Betrieb von Ludwig Schudt statt. Die Prüfung zeigte, dass die meisten Aufgaben, welche die praktischen Prüfer in Stall, Scheune, Speicher, Hof, Geräte- und Maschinenschuppen sowie auf dem Feld stellten, schnell und zufriedenstellend gelöst wurden. Die Auswertung der schriftlichen Aufgaben brachte ebenfalls ein befriedigendes Ergebnis.

In ähnlicher Weise waren 9 ländliche Hausarbeitslehrlinge in Odenhausen im Betrieb der Bezirksabteilungsleiterin zur Prüfung angetreten. Die Prüfung wurde von den Lehrerinnen der Landwirtschaftsschule abgehalten, die Prüferinnen waren Frau Müller (Klein-Eichen) und Frau Keller (Freienseen). Die Prüfung erstreckte sich hauptsächlich auf praktische Aufgaben in Kochen, Hausarbeit und Wäschebehandlung, Garten- und Stallarbeit.

Zu Beginn des Novembers wurde der diesjährige Lehrgang in der Oberklasse der Landwirtschaftsschule Grünberg mit 18 Schülern eröffnet. Durch Einberufungen zur Wehrmacht steht von den 3 früheren Lehrkräften nur noch der Direktor der Schule zur Verfügung. Infolgedessen mußte eine Sonderregelung Platz greifen, nach der in diesem Winter die beiden Klassen nicht nebeneinander, sondern in Kurzlehrgängen von 9 bzw. 8 Wochen nacheinander unterrichtet werden.

Der Kurzlehrgang in der Oberklasse wird am 15. Januar 1942 beendet, während der Lehrgang für die Unterklasse, zu der 30 Schüler angemeldet sind, am 17. Januar beginnen und rechtzeitig zur Frühjahrsbestellung, etwa am 20. März, geschlossen werden wird. Als Aushilfskräfte sind 2 Fachlehrer aus benachbarten Landwirtschaftsschulen an je 2 Wochentagen tätig.

Infolge der Kürze der für jeden Lehrgang zur Verfügung stehenden Zeit mußten einige Nebenfächer zugunsten der Hauptfächer, deren Stundenzahl entsprechend erhöht wurde, stärker beschnitten werden. Wenn auch diese Regelung für Lehrer und Schüler manche Unannehmlichkeiten mit sich bringt, so darf auf der anderen Seite nicht außer Acht gelassen werden, dass es nur auf diese Weise möglich ist, die so dringend erforderliche Fachausbildung der "Kriegsjahrgänge" der Jungbauern sicher zu stellen.

Die heranwachsende Bauernjugend wird nach der Beendigung des Krieges wichtige Aufgaben zu lösen haben, zu deren Bewältigung eine gediegene Fachausbildung notwendiger denn je ist.

Die Mädchenklasse wurde am 10. November im Beisein der Mütter mit 24 Schülerinnen eröffnet. Eine Reihe weiterer Anmeldungen mußte auf den nächsten Herbst zurückgestellt werden. Da die seither bewährten 2 weiblichen Lehrkräfte zur Verfügung stehen, kann dieser Lehrgang ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Die Gesamtzahl der Schüler und Schülerinnen beträgt im laufenden Winterhalbjahr 72 gegenüber 59 im Vorjahr.

(Grünberger Heimat Zeitung, 17. November 1941)

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16. Oktober 1941

Der dritte Kriegsgallusmarkt

Am Anfang des 461. Grünberger Gallusmarktes, des dritten Kriegsgallusmarktes, stand das Totengedenken, mit dem Bürgermeister König am Dienstagabend im Rathaussaal die schlichte Feier zur Markteröffnung und Begrüßung der Urlauber (von der Front) eröffnete. Aus Frankreich, Holland, Litauen, aus deutschen Standorten und Lazaretten, aus Helgoland, Dänemark und aus Nordafrika war, zum Teil nach langer Abwesenheit von der Heimat, eine stattliche Anzahl junger Grünberger erschienen.

.Der Bürgermeister dankte ihnen für ihren Einsatz im Kampf um Deutschlands Größe und Freiheit und wies darauf hin, dass sich im Rahmen dieses Kampfes im Osten zurzeit Dinge von unvorstellbarer Größe ereignen, ... Dem Führer ... sei es zu danken,, dass Grünberg mit seiner Umgebung das alte Heimatfest, den Gallusmarkt zum 461. Male begehen könne. Der Bürgermeister streifte die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Gallusmarktes ... Mit Grüßen an die zahlreichen Väter und Söhne aus Grünberg, die draußen ihre vaterländische Pflicht erfüllen, und Worten herzlichen Dankes an den Vorsitzenden des Gallusmarktausschusses ... erklärte der Bürgermeister den Gallusmarkt 1941 für eröffnet.

Wie die Feier der Markteröffnung stand das anschließende kameradschaftliche Beisammensein im "Hessischen Hof" und "Hirsch", bei dem die Urlauber Gäste des Gallusmarktausschusses waren, im Zeichen unverbrüchlicher Zusammengehörigkeit von Front und Heimat.

Der Auftrieb zum Viehmarkt auf der Lehmkaute am Mittwochmorgen betrug 382 Ferkel, eine Kuh und ein Rind. Der Handel auf dem Ferkelmarkt, der seit vielen Jahren dem ganzen Viehmarkt sein Gepräge gibt, setzte zunächst schleppend ein, wurde aber gegen Schluß ziemlich lebhaft. Fast sämtliche Tiere wechselten den Besitzer. Die Preise waren normal. Es kosteten 6 Wochen alte 10 bis 14, 6 bis 8 Wochen alte 15 bis 18, 8 bis 13 Wochen alte Ferkel 19 bis 25 RM.

Da auch die Wandergewerbetreibenden und ihr Personal zum großen Teil eingezogen sind und die Herstellung der meisten marktgängigen Waren kriegsbedingten Einschränkungen unterliegt, war der Krämermarkt auf der Käswiese nur mit 40 - 50 Ständen beschickt. Im wesentlichen wurden feilgehalten: Knöpfe, Schuhriemen, Kämme, Hosenträger, Kragen, Besen, Bürsten und Holzlöffel, Geldbeutel, Handtaschen und Rasierapparate aus neuen Werkstoffen, Bilder und Schmuckwaren, Bleistifte, Spielsachen, in geringer Menge auch Stahl- und Textilwaren, ja sogar Konditoreiwaren, Süßigkeiten und Knoblauch.

Der Vergnügungspark ist beschickt mit einem Karussell, einem Kettenkarussell, einer Schiffschaukel, einem Hundezirkus, vier Schießbuden und einem Verlosungsstand. Der Marktwirt Philipp Müller (Grünberg) begnügte sich diesmal mit einem kleinen Wirtszelt, hielt aber die Tradition trotz allen kriegsbedingten Schwierigkeiten in dankenswerter Weise aufrecht.

Eine freudige Überraschung war der außerordentlich starke Besuch des dritten Kriegsgallusmarktes. Er übertraf den schon verhältnismäßig starken Besuch des voigen Jahres und wurde somit zu einer Kundgebung stolzer Siegeszuversicht der Grünberger Gegend. Die Bahnlinien aus allen Richtungen brachten, fast wie in Friedenszeiten, Tausende von marktgästen heran. Stark war auch der Zustrom auf den nach Grünberg führenden Landstraßen. Die Schausteller auf dem markt machten unter diesen Umständen glänzende Geschäfte.

Wie in den Geschäften, setzte in den Wirtschaften der Betrieb vormittags ein, um den ganzen Tag über anzuhalten. Viele Gäste, hauptsächlich Selbstversorger vom Lande, hatten sich diesmal ihr Gallusmarktfrühstück vorsorglicherweise selber mitgebracht und gut daran getan, denn im Zeichen der kriegswirtschaftlichen Fleich- und Fettzuteilung ist es natürlich nicht möglich, Tausende von Sondergästen auf Anhieb restlos zufriedenzustellen. Gutes Bier dagegen war in ausreichendem Maße vorhanden. Die Stimmungskapellen fehlten. Nur zwei Blinde, ein Ziehharmonikaspieler und ein Trompeter, ließen auf den Straßen und in den Lokalen Soldatenlieder erschallen.

(Grünberger Anzeiger, 16. Oktober 1941)

 

 
13. September 1941

Deutsche Normalschrift

Durch eine Verfügung des Reichserziehungsministers wird mit Beginn des neuen Schuljahres eine wichtige, umwälzende Neuerung im Schulunterricht eingeführt: die Deutsche Normalschrift. Acht verschiedene Alphabete musste bisher der Schüler in Deutschland erlernen: die großen und kleinen Buchstaben der "deutschen" Druckschrift, die großen und kleinen Buchstaben der "deutschen" Schreibschrift, die großen und kleinen Buchstaben der "lateinischen" Druckschrift und schließlich der "lateinischen" Schreibschrift. Künftig scheiden die sogenannten deutschen Alphabete aus. Es wird nur noch die Deutsche Normalschrift erlernt, deren Schriftzeichen der bisherigen lateinischen Schrift am meisten ähnlich sind. Die Normalschrift ist alleinige Schreibschrift.

Im Übergang wird jedoch bis auf weiteres im zweiten und dritten Schuljahr das Lesen der sogenannten deutschen Druckschrift (Fraktur) gelehrt, damit die Frakturschriften in den bisherigen Büchern usw. auch weiterhin gelesen werden können. Die Schüler werden im Lesen der Frakturschrift so weit gefördert, dass sie den gedruckten Text fließend lesen können. Dagegen wird auf das Lesen von Schreibschriften in deutscher Schrift verzichtet. Wo die Fibeln bereits in Normalschrift vorliegen, fällt die deutsche Schreibschrift sofort weg.

Das Schriftalphabet der Normalschrift ist in dem Erlass in schräger Schriftlage veröffentlicht worden, während das bisherige Ausgangsalphabet nach Sütterlin in Steillage geschrieben war. In dem Schreiberlass wird besonders betont, dass die Stellung der Schrift, ob senkrecht oder in einem Winkel von 75 bis 80 Grad, von untergeordneter Bedeutung ist. Die natürliche Anlage des Schülers soll ausschlaggebend sein. Für das Normalalphabet ist die Rechtsneigung gewählt worden, weil sie am gefälligsten wirkt und am meisten verbreitet sein wird. Zur Erleichterung des Überganges vom Lesen zum Schreiben und umgekehrt sind die Schreibformen den Druckformen möglichst angepasst worden.

Im Einzelnen wird noch darauf hingewiesen, dass das Schreiben im Unterricht wieder stärker in den Vordergrund treten soll, auch auf der Oberstufe. Schönschreiben soll Schreiben nach der Anlage des Schülers sein. Für die Höheren Schulen wird angeordnet, dass die sogenannte deutsche Schrift bei der Anfertigung von schriftlichen Arbeiten vom Beginn des Schuljahres ab nicht mehr verlangt werden darf. In dem Maße, wie die Schüler und Schülerinnen bereits in der Volksschule die neue Normalschrift gelernt haben, ist diese auch in der Höheren Schule als einzige Schrift zu verwenden.

(Grünberger Anzeiger)

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09. August 1941

Musterung für den Arbeitsdienst

In diesen Tagen werden in Grünberg, Laubach, Lich und Gießen die im Landkreis Gießen ansässigen, rund 700 arbeitsdienstpflichtigen Mädel des Jahrganges 1923 für den weiblichen Arbeitsdienst gemustert. In Grünberg erschienen gestern (8. August 1941) vormittag, von ihren Bürgermeistern geführt, etwa 80 Anwärterinnen auf den Maidendienst aus den Orten Reiskirchen, Saasen, Ettingshausen, Harbach, Klein-Eichen, Lardenbach, Weickartshain, Weitershain, Göbelnrod, Lauter, Lindenstruth, Reinhardshain, Queckborn, Stockhausen, Stangenrod, Bersrod und Climbach. Heute früh (9. August 1941) traten, etwa in gleicher Anzahl, die Mädel von Allertshausen, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Odenhausen, Rüddingshausen, Allendorf (Lda.), Treis (Lda.), Lumda und Beltershain an.

Die Mädel stellten sich zuerst im Sitzungssaal des Rathauses einem von Arbeitsführer von Sglinicki vom Arbeitsdienst-Meldeamt Gießen geleiteten Ausschuß, in dem der weibliche Arbeitsdienst durch die Maidenoberführerin Frau Flörke (Gießen), das Landratsamt Gießen durch Reg.-Inspektor Sommer und das Arbeitsamt Gießen durch Frl. Jöckel von der Nebenstelle Grünberg vertreten war vor.

Geübte Hilfskräfte der einzelnen Dienststellen halfen eine rasche Abwicklung des Musterungsgeschäftes sichern. Im Sitzungssaal wurden die persönlichen und Familienverhältnisse der Mädel geprüft. Dabei herrschte ein frölicher, ungezwungener Ton, und wie voriges Jahr war festzustellen, dass die meisten unserer Mädel gerne zum Arbeitsdienst einrücken würden. Mit Rücksicht auf den Mangel an ländlichen Arbeitskräften kann jedoch vorläufig nur den wenigsten dieser Wunsch erfüllt werden.

Für die ärztliche Untersuchung hatte sich Dr. med. Fuldat (Grünberg) zur Verfügung gestellt. Sie fand unter Beistand von zwei Maiden in den Räumen der NSB. im zweiten Stock des Rathauses statt und hatte ein befriedigendes Ergebnis.

Gestern Nachmittag durchzogen die gemusterten Mädel, wie die Rekruten mit bunten Bändern, Sträußen und Mützen geschmückt, das Stadtchen, und heute wird es wohl nicht anders sein. Auch von fröhlichem Beisammensein in Gaststätten hört man erzählen.

(Grünberger Heimat Zeitung)

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20. Juni 1941

Treffen Ortsbauernführer

Im Hotel zum Hirsch in Grünberg tagten am 20. Juni 1941 die Ortsbauernführer des Bezirks Gronberg zur Besprechung von Tagesfragen der Kriegsernährungswirtschaft. Zur Aussprache standen u. a. die Erhebungen über den Anfall von Schlachtvieh in den Monaten Juli bis Oktober und die Getreideablieferungen aus der Ernte 1941. Die Höhe des Ablieferungs-Solls steht noch nicht fest. Ortsbauernführer in Klein-Eichen war zu dieser Zeit Wilhelm Dörr (Ilsdorfer Straße, heute: Sellnröder Straße). In Lardenbach übte Adolf Keller (Freienseener Weg, heute: Am Helgenstock) das Amt aus.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
12. Juni 1941

Lockerung des Tanzverbots

Der Chef der Ordnungspolizei teilte am 12. Juni 1941 mit, dass mit sofortiger Wirkung das bestehende Tanzverbot insofern gelockert wird, als bis auf weiteres an drei Tagen in der Woche von 16 Uhr an wieder getanzt werden darf. Diese Tage sowie der Beginn der Tanzunterhaltung werden nach Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch die Kreispolizeibehörde bestimmt. Dabei ist selbstverständliche Voraussetzung, dass die örtlich festzusetzende Polizeistunde bei Tanzveranstaltungen genau eingehalten wird.

(Grünberger Heimat Zeitung)

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01. Juni 1941

Verdunkelung

Wann verdunkeln wir im Monat Juni? Die Uhrzeiten wann in den Kriegsjahren verdunkelt werden musste, wurde genau angegeben und veröffentlicht. Im Raum Grünberg war am 1. Juni 1941 von 21.34 bis 5.05 Uhr zu verdunkeln. Im Laufe des Monats verschoben sich die Zeiten. Am 15. Juni musste es zwischen 21.46 bis 4.58 Uhr dunkel sein. Und am Ende des Monats von 21.49 bis 5,02 Uhr.
( Die Verdunkelung ist eine Maßnahme des Luftschutzes bei Nacht. Sie soll bei Luftangriffen feindlicher Flieger die Orientierung und das Auffinden der Ziele erschweren. Per Verordnung vom 23. Mai 1939 und 22. Oktober 1940 wurde die Verdunkelung im Deutschen Reich geregelt. Lichtquellen und „Lichtaustrittsöffnungen“ sollten bei Fliegeralarm dabei gedämpft werden, es sollte dabei auf 500 m keine Lichtquelle mehr wahrnehmbar sein. Die Verdunkelungsverordnungen galten auch für Kraftfahrzeug- und Fahrradscheinwerfer, die mit Schlitzblenden ausgerüstet sein mussten. Fensterscheiben von Räumen in Wohnungen wurden mitunter mit dunklem Papier abgeklebt. Wiki)

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
27. April 1941

Ein Fußballsonntag

Am Sonntag (27. April 1941) wurden auf dem Sportplatz in Weickartshain nicht weniger als drei Fußballspiele ausgetragen. In Erledigung eines Rückspieles standen sich die ersten Mannschaften von Villingen und Weickartshain gegenüber. Das Spiel führte leider zu keinem einzigen Tor. In der 15. Minute der ersten Halbzeit kamen die Weickartshainer bis in die Nähe des gegnerischen Tores durch, der wuchtige Schuß ihres Ballschützen ging jedoch über die Latte. Kurz vor Schluß hätten die Villinger das Führungstor erziehlt, wenn der Torwart der Einheimischen nicht auf dem Posten gewesen und den Ball ins Spielfeld zurückgefaust hätte.

Die zweite Hälfte begann ziemlich flott, brachte aber für beide Seiten nur ergebnislose Anstrengungen. 10 Minuten vor Schluß verschoß der Linksaußen von Weickartshain abermals rin Tor. So ging dann der Kampf, den die Zuschauer mit großer Anteilnahme verfolgten, mit 0:0 Toren zu Ende. Die 2. Jugendmannschaften von Weickartshain und Lehnheim lieferten sich ein schönes Spiel, brachten es aber ebenfalls zu keinem einzigen Tor.

Die Schülermannschaften von Weickartshain und Lardenbach trennten sich mit dem Ergebnis 1:0 und hatten somit das einzige Tor des Tages zu verzeichnen. Die erste Halbzeit verlief ergebnislos. In der zweiten fiel in der 40. Minute ein Abseitstor für Lardenbach, es konnte aber, da es den Spielregeln nicht entsprach, nicht anerkannt werden. Die Schüler von Weickartshain nützten von einigen Torgelegenheiten, die sich ihnen in der zweiten Halbzeit boten, nur die letzte aus. Kurz vor Schluß schuß ihr Halbrechter das verdiente Tor des Tages. Da die Lardenbacher über keinen Sportplatz verfügen, findet sehr wahrscheinlich auch das Rückspiel in Weickartshain statt.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
04. April 1941

Land- und Hausarbeitsprüfung

Die diesjährige Frühjahrs-Landarbeitsprüfung für den Bezirk der Landwirtschaftsschule Grünberg fand am Freitag, den 4. April (1941), in Göbelnrod statt. Sämtliche 19 Prüflinge, die sich auf Grund einer mindestens zweijährigen Lehrzeit im elterlichen Betrieb oder in einem Fremdbetrieb der Landarbeitsprüfung zu unterziehen hatten, traten an. Direktor Dr. Dienst (Grünberg), der die theoretische Prüfung geleitet hatte, konnte als Ergebnis mitteilen, dass sämtliche Lehrlinge die Prüfung bestanden hatten.

Am gleichen Tag hatte sich der Betrieb Reinheimer in Odenhausen zur Durchführung der ländlichen Hausarbeitsprüfung bereit erklärt. Es hatten sich 13 Mädel gemeldet. Als praktische Prüferinnen waren Frau Müller (Klein-Eichen), Frau Erb (Beltershain) und Frau Konrad (Odenhausen) tätig. Auch hier hatten sämtliche Lehrlinge am Schluß die Prüfung bestanden.

Wie schon des öfteren, fand auch in diesem Frühjahr - am letzten Dienstag (8. April 1941) - im Betrieb des Klein-Eichener Bürgermeister Müller eine Prüfung der ländlichen Hausarbeitslehrlinge statt. Als praktische Prüferinnen waren Frau Müller (Klein-Eichen), Frau Keller (Freienseen) und Frau Dörr (Klein-Eichen) tätig.

Nach der Prüfung im Kochen, in Haus- und Handarbeit und in einigen theoretischen und weltanschaulichen Fragen konnte die Leiterin der Prüfung, Frl. Harzig von der Landwirtschaftsschule Grünberg den 5 Prüflingen mitteilen, dass sie alle die Prüfung bestanden hätten. Es waren Emmi Fabel (Lumda), Elfriede Philippi (Ruppertenrod), Ottilie Theiß (Lumda), Margot Velten (Göbelnrod) und Irene Zimmer (Lauter).

Bei der Prüferin "Frau Müller" handelt es sich vermutlich um Berta Müller, Ehefrau von Bürgermeister Karl Müller. Prüferin "Frau Dörr" könnte Marie Dörr sein, Ehefrau von Gemeinderechner Wilhelm Dörr.

(Grünberger heimat Zeitung)

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20. Februar 1941

Schulpflicht

Nach den früheren Bestimmungen wurden zu Ostern jades Jahres alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendeten. Darüber hinaus konnten in besonderen Fällen auch Kinder vorzeitig aufgenommen werden, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendeten.

Die Verlegung des Schuljahrbeginns von Ostern auf den Herbst hat auch eine Verschiebung des Stichtages für den Beginn der Schulpflicht erforderlich gemacht. Die Schulüflicht beginnt künftig mit dem Anfang des Schuljahres für alle Kinder, die im Laufe des betreffenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.

Im Schuljahr 1941 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. August 1941 das sechste Lebensjahr vollenden und im Schuljahr 1942 alle Kinder, die bis zum 31. Oktober 1942 das sechste Lebensjahr vollenden.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
29. Januar 1941

NS Frauenschaft

Nachdem es dieser Tage gelungen ist, auch in Lardenbach eine NS. Frauenschaft ins Leben zu rufen - 18 Mitglieder haben sich bis jetzt gemeldet -, weilte am Mittwoch (29. Januar 1941) die Kreisfrauenschaftsleiterin, Frau Wrede, hier, um die neue Frauenschaft zum Stützpunkt zu erheben. Ortsgruppenleiter Dietrich (Seenbrücke) sprach kurz über die Aufgaben und Ziele der NS. Frauenschaft, Frau Wrede über deren Arbeitspraxis. Der Ortsgruppenleiter forderte die Frauen auf, sich mit ganzer Kraft für die Sache der Frauenschaft einzusetzen.

(Die NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie entstand im Oktober 1931. Die Aufgaben der Frauenorganisation waren auf wirtschaftliche und krankenpflegerische Tätigkeiten sowie die Mitwirkung an den politischen Schulungen der weiblichen NSDAP-Mitglieder begrenzt. Die Mitglieder mußten mindestens einmal im Monat an den wöchentlich stattfindenden Frauenschaftsabenden teilnehmen. Der Schwerpunkt dieser Bildungsarbeit lag in der Vorbereitung von Frauen auf ihre Aufgaben als Hausfrau und Mutter.)

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
09. Januar 1941

Gestellungsaufruf

In der Grünberger Heimatzeitung erscheint am 9. Januar 1941 ein Gestellungsaufruf zur Erfassung des Jahrganges 1923 zum Dienst in der Hitler-Jugend. Auf Grund des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 hat der Jugendführer des Deutschen Reiches mit Erlass vom 20. April 1940 die Erfassung der Jugendlichen des Jahrganges 1923 männlichen und weiblichen Geschlechtes, gleichgültig, ob sie bereits der HJ. angehören oder nicht, angeordnet.

Die Erfassung findet in der Zeit vom 13. Januar bis zum 24. Januar 1941 statt. Die Jugendlichen werden hiermit aufgefordert, in dem aus dem nachfolgenden Plan ersichtlichen Ort und Gebäude zu erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen sind für das Erscheinen verantwortlich.

Zum Erfassungstag sind die notwendigen Personalpapiere, wie Geburtsurkunde, Lichtbildausweis, die etwa bereits vorhandenen Mitgliedsausweise der Hitler-Jugend bzw. Unterlagen für eine frühere Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend mitzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Reisekosten oder Entschädigung für Lohnausfälle für die Jugenddienstpflichtigen nicht besteht.

Juden und solche jüdische Mischlinge, die der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz als Juden anzusehen sind, haben zu diesen Apellen nicht zu erscheinen.

Zuwiderhandlungen gegen die Jugenddienstpflicht werden nach den bestehenden Gesetzen bestraft.

Erfassungsappelle im Landkreis Gießen. In Londorf, in Hungen, in Großen-Buseck, in Grünberg, in Lollar, in Leihgestern, in Lich, in Heuchelheim und am 23.1.1941 in Laubach in der Oberschule. Dort um 9 Uhr die Jungen und um 14 Uhr die Mädl aus den Orten: Laubach, Wetterfeld, Gonterskirchen, Freienseen, Lardenbach, Klein-Eichen, Stockhausen, Weickartshain, Ruppertsburg, Hattenrod, Ettingshausen, Harbach, Lauter, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Röthges und Queckborn.

 

Die Hitlerjugend oder Hitler-Jugend (abgekürzt HJ) war die Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalal--sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie wurde ab 1926 nach Adolf Hitler benannt und unter der Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1933 zum einzigen staatlich anerkannten Jugendverband mit bis zu 8,7 Millionen Mitgliedern (98 Prozent aller deutschen Jugendlichen) ausgebaut.

Die seit März 1939 gesetzlich vorgeschriebene „Jugenddienstpflicht“ verpflichtete alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren, in die für sie vorgesehene Unterorganisation der HJ einzutreten, wo an zwei Tagen pro Woche „Dienst“ zu leisten war. Im Mittelpunkt der nach dem „Führerprinzip“ geordneten Organisationen stand die körperliche und ideologische Schulung; sie umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination und gemeinsame Wanderungen bzw. Märsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjährigen männlichen Jugendlichen abhärten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten.

(wiki)

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04. Januar 1941

Aufrüstung des Deutschen Dorfes

Aufgrund der vom Reichsminister Darrè in seiner Rundfunkrede zur zweiten Kriegserzeugungsschlacht am 14. Dezember 1940 gemachten Mitteilung, dass für die Zeit nach dem Kriege eine Aufrüstung des Deutschen Dorfes geplant sei, gehen beim Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und beim Reichsnährstand außerordentlich zahlreiche Zuschriften ein, in welchen Vorschläge für die Aufrüstung des Deutschen Dorfes gemacht werden.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
04. Januar 1941

Schneemassen

Das neue Jahr begann bei riesiger Kälte mit einem Schneesturm, der seinesgleichen suchte. Tage- und nächtelang erfüllte ein unheimliches Heulen und Brausen die Luft, klapperten die Ziegel und Läden der menschlichen Behausungen, ward kristallischer Pulverschnee von Feld und Flur in Bodensenken und -einschnitten zu metertiefen Wehen zusammengefegt.

Im Nu waren Hohlwege und Schienenstränge auf weite Strecken hin durch langwellige Dünen versperrt, ganze Dörfer jedem Verkehr für Tage abgeschlossen. Was beispielsweise unterm 4. Januar aus Weickartshain berichtet wird, galt für den halben Vogelsberg und weite Grenzgebiete:

Die Hauptverkehrsstraße nach Grünberg und Lardenbach ist so stark verweht, dass sie von Fahrzeugen nicht mehr passiert werden kann. Infolgedessen kommen Post, Bäcker, Metzger und Müller schon tagelang nicht mehr ins Dorf herein. Der Milchkutscher konnte an zwei Tagen die Milch nicht fortschaffen, da die Straße wegen der unregelmäßigen Verwehungen auch mit dem Schlitten nicht benutzbar war. Zurzeit fährt er querfeldein, denn die Fahrbahn ist immer noch nicht frei, trotzdem alle verfügbaren Kräfte Tag für Tag mit dem Beiseiteschaufeln der Schneemassen beschäftigt sind.

Am 2., 3. und 4. Januar war ein Besuch der Orte Altenhain, Wohnfeld und Sellnrod mit dem Kraftwagen unmöglich. Telefonischer Anweisung folgend, ließen die Posthalter der drei Dörfer die für sie bestimmten Sendungen zu Fuß oder mit dem Pferdeschlitten in Lardenbach abholen. Unpassierbar war auch die letzte planmäßige Teilstrecke dieser tief in den Vogelsberg hineinführenden Landstraßenpostlinie (Seenbrücke-Weickartshain-Grünberg).

Abgesehen davon, dass sich der Kraftfahrer auf der Seenbrücke wiederholt herausschaufeln musste, war er infolge Verwehung der Straße nach Weickartshain gezwungen, von der Seenbrücke nach Grünberg den Umweg über Mücke zu nehmen. Da am Sonntag infolge Nachlassens des Sturmes die Arbeiten zur Freilegung der Straßen überall gute Fortschritte machten, konnte am Montag der regelmäßige Verkehr der Vogelsberglinie wieder aufgenommen werden.

(Grünberger Heimat Zeitung)

 
01. Dezember 1940

Feuerwehrarbeit im Landkreis Gießen

Im "Burghof" fand am Sonntag (1. Dezember 1940) im Auftrage des Dezernenten für das Fuerlöschwesen im Landkreis Gießen, Regierungsrat Dr. Fuhr, eine Dienstbesprechung der Führer der Freiwilligen Feuerwehren statt. Zu dieser Dienstversammlung waren auch die Bürgermeister der Landgemeinden eingeladen. (Ob die Bürgermeister von Klein-Eichen, Karl Müller und von Lardenbach, Otto Keil auch dabei waren, ist nicht belegt.)

Kreisfeuerwehrführer Bouffier begrüßte die Wehrführer, die Führer der Pflichtfeuerwehren, die Kassenverwalter und den Verleger und Schriftleiter der "Hessischen Feuerwehr-Zeitung", Albin Klein, und erstattete dem Sachbearbeiter beim Herrn Landrat, Regierungsrat Dr. Fuhr, Meldung. Wie der Kreisfeuerwehrführer weiterhin ausführte, ist die Neuordnung im Feuerlöschwesen noch nicht abgeschlossen, und das Verhältnis der Freiwilligen Pflicht- und Werkfeuerwehren noch nicht eingehend geklärt. Das Kriegsjahr 1940 hat auch die Wehren im Landkreis Gießen vor neue große Aufgaben gestellt.

Regierungsrat Dr. Fuhr richtete dann an die Wehrführer eine Ansprache, in der er die erfreuliche Mitteilung machen konnte, dass die Wehren im Landkreis sich trotz aller Umstände als schlagkräftig und einsatzbereit erwiesen haben... Weiterhin machte Regierungsrat Fuhr auf die Notwendigkeit der Durchführung der angeordneten Nachtwachen in den Landgemeinden aufmerksam. Die Kreispolizeibehörde geht jedem Weigerungsfalle nach.

Besondere Beachtung ist der Betriebsfähigkeit der Bezirksmotorfeuerwehrspritzen zuzuwenden. Für diesen Zweck muß u. a. ein entsprechender Brennstoffvorrat vorhanden sein. Die Entschädigung für den Verdienstausfall bei der Brandbekämpfung haben die Gemeinden zu bezahlen, so der Regierungsrat.

Kreisfeuerwehrführer Bouffier erstattete den Bericht über die letzte Dienstbesprechung ... Weiterhin wurde gefordert, dass jede Gemeinde eine Motorspritze anschaffen soll. Für den Landkreis Gießen hat sich die Aufteilung in 7 bzw. 8 Bezirke als vorteilhaft erwiesen. Die Bezirke konnten mit Motorspritzen und Mannschaftswagen, sowie den dazu gehörenden Schlauchmaterial ausgerüstet werden, deren Anschaffung heute schwieriger wäre.

Wie der Kreisfeuerwehrführer weiter ausführte, sollen nach dem Kriege die Pflichtfeuerwehren in Freiwillige Feuerwehren umgewandelt werden. Zur Teilnahme an den Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule ... haben auch die Pflichtfeuerwehren Männer zu melden. Zum Schluß wurden weitere Fragen angesprochen, wie z. B. die Überwinterung der Hydranten und Löschgeräte, die Ausbildung in der Gruppe, das Koppeln der Motorspritzen.

(Heimat Zeitung)

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06. Oktober 1940

Ende der Sommerzeit

Die mit der Verordnung vom 23. Januar 1940 eingeführte Sommerzeit, für die die öffentlichen Uhren um eine Stunde vorgestellt worden waren, endet mit dem in der Verordnung angegebenen Termin, dem Sonntag, dem 6. Oktober 1940, vormittags 3 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt werden daher die öffentlichen Uhren um eine Stunde, d. h. von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt.

Die Sommerzeit hat sich als sehr vorteilhaft in mehrfacher Hinsicht erwiesen. Vor allem ermöglicht sie die Verlängerung der Freizeit bei Tageslicht um eine Stunde, was für die Schaffenden auch in gesundheitlicher Beziehung von besonderem Wert ist. Dazu kommen noch erhebliche Kohleneinsparungen für den Wenigerverbrauch an Licht.

Nachtrag: Durch eine am 3. Oktober im Reichsgesetzblatt erschiene Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung wird die Sommerzeit bis auf weiteres verlängert.

(Heimat Zeitung

 
08. September 1940

Reichs-Luftschutzbund und Gruppenführer

Gemeindegruppenführer Friedrich Döll (Laubach) hatte auf Sonntagnachmittag die Untergruppenführer von Freienseen, Gonterskirchen, Klein-Eichen (Wilhelm Dörr), Lardenbach (Adolf Keller), Laubach, Münster, Ruppertsburg, Stockhausen, Weickartshain und Wetterfeld zu einer Besprechung nach Laubach berufen, um ihnen einige von der Ortsgruppe Gießen getroffene Anordnungen bekanntzugeben.

Die Anschrifft des RLB.-Gaues lautet: Gau Hessen-Rheinland-Süd, die frühere Ortskreisgruppe Gießen heißt jetzt Ortsgruppe Gießen. Die Gemeindegruppen und Untergruppen werden beziffert. Bei Eingaben ist stets der Dienstweg einzuhalten.

Da sich der Reichsschutzbund mit seinen Einrichtungen für die Wehrerhaltung des Deutschen Volkes als unerlässlich erwiesen hat, wird er auch nach dem Kriege bestehen bleiben. Eine dringliche Gegenwartsaufgabe und gesetzliche Pflicht ist die Beschaffung der etwa noch fehlenden Geräte (Einstellhandspritzen zu 16 RM, Tierluftschutzkästen zu 19 RM). Alle Amtswalter sind angehalten, Bestellungen entgegenzunehmen.

Die Ausbildung der Selbstschutzkräfte wird unablässig weiter gefördert. Bei etwaigen feindlichen Fliegerangriffen haben die Untergruppen die Gemeindegruppe sofort telefonisch zu benachrichtigen und einen schriftlichen Bericht folgen zu lassen.

(Heimat Zeitung)

Der nationalsozialistische Ortsgruppenleiter stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter (gelegentlich auch als Ortsgruppenführer bezeichnet) stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehenden Blockwart (Blockleiter). Oberhalb des Ortsgruppenleiters folgten die Kreisleiter, die 32 Gauleiter, die 18 Reichsleiter sowie der Führer und dessen Stellvertreter.

Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte in der Ortsgruppe. Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters ermöglichte sogar die Kontrolle des Bürgermeisters und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen.

Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“

Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.

(wiki)

 
10. August 1940

Polnische Arbeiter

Während des Zweiten Weltkrieges wurden nahezu drei Millionen Menschen aus Polen nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Als Heinrich Himmlers Reichssicherheitshauptamt am 8. März 1940 die sogenannten Polen-Erlasse erließ, befanden sich in Deutschland bereits eine knappe Million polnische Zwangsarbeiter. Der Zweck der Verordnungen waren die wirtschaftliche Ausbeutung und die rassistische Ausgrenzung der Polen aus der deutschen „Volksgemeinschaft“.

Die Polen-Erlasse waren bindend für Arbeitgeber und lokale Behörden. Die NSDAP und ihre Parteigenossen propagierten die rassistische Einstellung in der deutschen Bevölkerung. Entsprechend wurden die Polen behandelt: als minderwertige Menschen, die zur bloßen Arbeitskraft reduziert wurden. Zu ihrer täglichen Erfahrung gehörten Erniedrigung, Angst und Hunger.

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin

Die Grünberger Heimat Zeitung berichtete:

"Am Samstagabend (10. August 1940) trafen auf dem Grünberger Bahnhof 20 Mädchen und 24 junge Männer aus Polen ein. "Einsatz für die Landwirtschaft!" hieß auch für diesen zweiten, für den Bezirk der Arbeitsnebenstelle Grünberg bestimmten Transport die Parole. Der Leiter der Nebenstelle, Inspektor Wiegelmann, und die Angestellten der Nebenstelle nahmen die 54 Ankömmlinge in Empfang und übergaben sie den Arbeitgebern, die zum Teil aus weit entfernten Orten mit Fuhrwerk herbeigeeilt waren, um die sehnlichst erwarteten Hilfskräfte in Empfang zu nehmen.

Es kamen nach Appenrod 7 Arbeiter oder Arbeiterinnen, nach Atzenhain 3, Bollnbach 1, Büßfeld 2, Deckenbach 2, Elpenrod 2, Freienseen 2, Gontershausen 2, Groß-Eichen 1, Grünberg 3, Hainbach 2, Harbach 1, Hattenrod 2, Höingen 2, Homberg 2, Klein-Eichen 1, Laubach 1, Lehnheim 1, Londorf 1, Maulbach 3, Münster 1, Ober-Ohmen 2, Odenhausen 1, Reinhardshain 1, Rüddingshausen 2, Sellnrod 3, Stockhausen 1, Weitershain 2.

Unter den Fremdlingen befanden sich auch einige Volksdeutsche, die als Dolmetscher wirkten und der allgemeinen Freude Ausdruck verliehen, dass die bereits am Mittwoch in Polen begonnene Reise nunmehr ihr Ende gefunden habe. Einige Fahrtgenossen, die auch gerne zum deutschen Volke zählen möchten, den ihre Zugehörigkeit zu unserem Volkstum bestätigenden Ausweis jedoch noch nicht besitzen, äußerten sich etwa mit den Worten: "Wir sind alle Deutsche, es gibt keine Polen mehr, Polska kaput!"

Ein nicht gerade sehr würdiges Bekenntnis zu den Fahnen des Siegers! Beruhigender Weise wird die Zuerkennung des Volksdeutschen Ausweises von dem Ergebnis einer scharfen Prüfung abhängig gemacht."

(Heimat Zeitung)

Fotos

 
16. Juli 1940

Pfarrer Ernst Damerau

Pfarrer Damerau wurde im Mai 1935 von Treisa nach Oberhessen versetzt. Hier war er Pfarrer zu Groß- und Klein-Eichen im Dekanat Grünberg. Ernst Damerau starb 1940 in Frankreich. Er wurde 34 Jahre alt.

Fotos

 
01. April 1940

Sommerzeit

Ab 1. April tritt in Deutschland die Sommerzeit in Kraft, von diesem Tag ab wird die übliche Stundenzählung um eine Stunde mehr in den helleren Tag hineinverlegt. Am 1. April um 2 Uhr vormittags werden nach einer Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidugung die öffentlichen Uhren im Gebiet des Großdeutschen Reiches um eine Stunde, d. h. von 2 auf 3 Uhr, vorgestellt. Die Sommerzeit dauert bis zum 6. Oktober, 3 Uhr vormittags, zu welchem Zeitpunkt die öffentlichen Uhren wieder um eine Stunde, also von 3 auf 2 Uhr, zurückgestellt werden.

(HZ/GA)

 
10. Februar 1940

Kältester Winter seit über 100 Jahren

Der Winter 1939-40 war ein sehr strenger Herr. Man muß in der Geschichte der Meteorologie mehr als 100 Jahre zurückblättern, bis man im Jahre 1829-30 auf einen Winter stößt. der dem diesjährigen gleichkommt bzw. ihn noch übertrifft. In diesem Jahre erlebten wir in Frankfurt a. M. nicht weniger als 52 aufeinanderfolgende Frosttage (d. h. Tage, an denen die Temperatur bis auf null Grad sank); davon waren 44 Eistage (d. h. Tage, an denen die Temperatur während des ganzen Tages unter null Grad blieb). Der Januar hatte allein 30 Eistage und stellte damit einen neuen Rekord auf.

Über die Ursache der Kälte und den Schaden, der evtl. an Pflanzen und Tieren angerichtet wurde, hielt Prof. Dr. F. Linke einen Vortrag, wobei er der Meinung ist, dass sich die kalte sibirische Luft in diesem Jahre besonders reichlich nach Europa verlagerte und es in seiner ganzen Ausdehnung mit Schnee und Kälte umgab. Warum und weshalb sich die kalte Luft aus dem Osten in diesem Jahre nun so heftig im Westen einstellte, bleibt aber vorläufig noch ein Geheimnis.

(HZ/GA)

 
06. Februar 1940

Winter in Hessen

Der Reichsstatthalter in Hessen - Landesregierung - hat folgende Anordnung getroffen: Die Verkehrslage erfordert umgehende Beseitigung der Schneemassen innerhalb der Ortslagen. Wo die Mittel der Gemeinden zur Beseitigung der Schneemassen nicht ausreichen, werden hiermit die Gemeindeverwaltungen ermächtigt, die Gemeindeangehörigen, und zwar Männer und Frauen über 16 Jahre, die tatsächlich für die Arbeiten geeignet sind, zu Hand- und Spanndiensten heranzuziehen. Die engere Begrenzung des Personenkreises bleibt den Gemeindevorständen überlassen.

Ich erwarte, dass von der Ermächtigung soweit Gebrauch gemacht wird, dass die Schneemassen baldmöglichst beseitigt sind. Es ist in erster Linie dafür zu sorgen, dass die reibungslose Durchfahrt für die Fahrzeuge auf den Hauptverkehrsstraßen gesichert wird. Das Interesse des Fußgängers muss demgegenüber notfalls zurücktreten.

(HZ/GA)

 
23. Januar 1940

Winter in Europa

Die starke Kältewelle, die augenblicklich über ganz Europa lagert, hat überall einen bisher ungekannten Tiefstand der Temperaturen hervorgerufen. Bei dem nun schon seit Wochen andauernden Kälteeinbruch muss es sich wohl um eine elementare Naturerscheinung handeln. Es ist wahrhaftig ein sibirischer Winter über Europa hereingebrochen. Bis weit in den Süden unseres Erdteils erstreckt sich das Einflussgebiet der Kältewelle, und überall sind mit dem strengen Frost schwere Verkehrsbehinderungen, Schneeverwehungen, Stockungen der Lebensmittelzufuhr und alle anderen Dinge, die eine derartige Wetterkatastrophe mit sich bringt, zu verzeichnen.

Aber wie so viele andere Aufgaben wird das deutsche Volk auch den Kampf gegen den harten Winter erfolgreich meistern. Freilich wird das Einzelinteresse hinter dem Wohl der Allgemeinheit manchmal zurückstehen müssen. Die Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft und der Heeresversorgung stehen an erster Stelle. Deshalb werden wir gern Geduld und Einsicht üben, wenn einmal vom einzelnen ein kleines Opfer verlangt wird.

(HZ/GA)

   
19. Januar 1940

Kalter Winter

In Gießen wird an diesem Tag mit -26,9°C die kälteste Temperatur in diesem Winter gemessen.

 

 
04. Januar 1940

Ordnung der Viehwirtschaft

Im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes ist soeben die Sammelanordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft für das Jahr 1940 erschienen. Sie lehnt sich eng in ihren Grundsätzen an die für das Jahr 1939 geltende Sammelanordnung an, jedoch sind selbstverständlich sämtliche kriegswirtschaftlichen Maßnahmen eingebaut worden.

Was die Preise angeht, so bleiben bei Schweinen die augenblicklich geltenden Grundpreise in Kraft. Ebenso bleibt es entsprechend dem Vorjahr bei dem saisonmäßigen Preisabschlag von 0,50 RM je 50 Kilogramm Lebendgewicht vom 1. Januar bis zum 24. Mai 1940 und bei dem saisonmäßigen Preiszuschlag von 3 bzw. 2 RM je 50 Kilogramm Lebendgewicht in der Zeit vom 15. Juli bis 5. Oktober 1940.

Die Rinderpreise bleiben grundsätzlich aufrechterhalten. Hinzu treten auch hier wie im Vorjahr Zu- und Abschläge auf einzelnen Märkten, die aus saisonmäßigen Gründen festgelegt sind. Neu jedoch ist die Gewährung eines Rüchterungszuschlages für Rinder, wie er für Schweine schon seit geraumer Zeit Geltung hat. Voraussetzung für die Gewährung des Rüchterungszuschlages bei Rindern jedoch ist, dass die Tiere nach bestimmter Transportdauer girekt aus dem Wagen verwogen werden. An den Kälberpreisen ändert sich gleichfalls nichts.

(HZ/GA)

 

 

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