Aus Stadt und Land 1995

Diamantene Hochzeit feierten in Staufenberg-Mainzlar am 26. Oktober 1995 Martha Mittich geb. Lange und ihr Ehemann Franz Mittich im Kreis von Verwandten und Freunden.
Franz Mittich wurde 1906 geboren und ging in Maffersdorf bei Reichenberg zur Schule. Nach seiner Lehre als Bau- und Maschinenschlosser war er zehn Jahre als Kraftfahrer und anschließend als Fahrer einer Staatsbehörde tätig. 1947 kam er aus französischer Kriegsgefangenschaft nach Klein-Eichen im Vogelsberg. Ein Jahr später begann er seine Tätigkeit bei den Didier-Werken in Mainzlar und war dort bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1972 tätig.
Seine Frau Martha stammt ebenfalls aus Maffersdorf im Sudetenland. Sie wurde 1945 nach Klein-Eichen ausgesiedelt. Mit ihrem Mann zog sie 1952 nach Mainzlar und widmete sich ihren beiden Kindern und dem Haushalt.

Für einen stimmungsvollen Liederabend sorgten am Samstag (28. Oktober 1995) die Gesangvereine aus Freienseen, Lardenbach/Klein-Eichen und Weickartshain beim "Seenbachtal-Treffen" in der Mehrzweckhalle in Freienseen. Den Freunden des Chorgesanges präsentierte zu Beginn der Gemischte Chor des gastgebenden Vereins "Liederkranz" Freienseen unter der Leitung von Gisela Langohr ein Lied.
Nach der Begrüßung des Vorsitzenden setzte der unter Leitung von Ottmar Hasenpflug stehenden Männergesangverein "Eintracht" Lardenbach/Klein-Eichen das Programm mit zwei Chören. Es folgte der Männergesangverein Weickartshain. Später folgten weitere Auftritte der Chöre.

Der Sozial- und Kulturausschuß befürwortet (1. November 1995) die die neue Friedhofssatzung für die 15 Friedhöfe der Stadt. Die bisherigen Nutzungsrechte auf allen Grabstellen wurden 40 Jahre verliehen. Dieser Zeitpunkt ist nach den derzeitigen Gesellschaftsverhältnissen nicht mehr zeitgemäß. So wurde jetzt die Ruhezeit von 40 Jahre auf 30 Jahre verkürzt.
In der Magistratsvorlage heißt es weiterhin: Auch wurde die Aufnahme von Gestaltungsvorschriften in die neue Satzung zwingend erforderlich, da durch die Nutzungsberechtigten vereinzelt Grabstätte mit Abdeckplatten errichtet werden, die zum einen die Leichenverwesung doch sehr stark beeinflussen können. Ferner soll durch die Gestaltungsvorschrift erreicht werden, daß das Bild der Friedhöfe als Zweck seiner Aufgabe und der Würde des Orts deutlicher dargestellt wird.
Aufgrund der Bodenverhältnisse (Rückführung der Ruhefristen von 40 auf 30 Jahre) ist bei einer Vollabdeckung nicht gewährleistet, daß der Verwesungsprozeß innerhalb der Ruhefrist abgeschlossen ist.

(Grünberger Heimat Zeitung/Gießener Allgemeine Zeitung)

 
 
Klein-Eichen
Am nördlichen Ortsrand befindet sich der Klein-Eichener Friedhof auf dem Flurstück "Auf der Sohle" seit etwa 1710
 

 

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